In the working world, the weal and woe of the largely defenseless individual is vested in the hands of the collective powers. The trust placed in these powers stands in stark contrast to the widespread distrust of the democratic constitutional state. While legal protection vis-a-vis the state has been extended in a very so phisticated and flexible manner, often to an extreme degree, the question of how the employee and the employer can be protected against breaches of duty on the part of the works council (Betriebsrat) under the German industrial govemance laws has yet to be resolved. This is a highly relevant issue of great social and po litical explosiveness. The question is how much latitude the collective powers should have to act according to their own discretion without being compelled to answer not only to the employees, but also to the employers as weIL In light ofthe legal protection that has been developed for the past hundred years and more, and particularly the continued expansion of the individual's legal protection vis-a-vis the state powers since the Basic Law (Grundgesetz) entered into force, the control held by the intennediary powers, and thus also the works council, appears almost anachronistic. In the past ten years this deficiency in the legal protection provided under the industrial govemance laws has increasingly forced its way into the line ofvision ofthe Gennan labor law scholars.
Detlev W. Belling Livres






Der Band versammelt die Vorträge anlässlich der Verabschiedung von Detlev W. Belling in den Ruhestand. Der Beitrag von László Trócsányi, dem ungarischen Justizminister, behandelt Demokratie, Identität und Rechtsstaat im Kontext der europäischen Integration. Er plädiert für eine Vision der Europäischen Union, die weniger auf Zentralisierung und mehr auf gleichberechtigter Kooperation der Mitgliedstaaten setzt. Nationale Verfassungsidentitäten sollen als essentielle Bestandteile der Souveränität gewahrt bleiben und nicht der Integration geopfert werden. Besonders kritisch wird der Vorrang des Unionsrechts betrachtet, um eine „Integrationswut“ zu vermeiden. Die Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten darf nicht infrage gestellt werden. In seiner Abschlussvorlesung untersucht Belling, inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat gerichtlicher Kontrolle unterliegen sollte. Er analysiert die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die vielfältigen Meinungen in der Literatur. Anhand zahlreicher historischer Beispiele wird die Entwicklung des Gnadenrechts skizziert, wobei auch Missbrauchsgefahren, die typisch für Diktaturen und Monarchien sind, thematisiert werden. Die historische Analyse führt zu der Erkenntnis, dass eine Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts notwendig ist.
§§ 830-838 (unerlaubte Handlungen 3)
- 444pages
- 16 heures de lecture
Der neue Staudinger-Band "Unerlaubte Handlungen 3" bietet Ihnen u.a. eine umfassende Darstellung der wichtigen deliktsrechtlichen Zurechnungsnormen der §§ 830 (Mittäter und Beteiligte) und 831 (Haftung für Verrichtungsgehilfen). Auf höchstem wissenschaftlichem Niveau und zugleich praxisorientiert werden die einschlägigen haftungsrechtlichen Aspekte auf aktuellem Stand von Literatur und Rechtsprechung erörtert. Alphabetische Einzelfall-Darstellungen, wie z.B. zur Haftung für Verrichtungsgehilfen oder zur Haftung des Aufsichtspflichtigen, führen schnell zum gesuchten Ergebnis. Darüber hinaus ist die Kommentierung zum Wild- und Jagdschadensersatz grundlegend neu bearbeitet worden. Es handelt sich dabei um die ausführlichste Erläuterung dieses Bereichs in einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Von diesem Band profitieren Anwälte und Richter, die im Schadens-, Versicherungs- oder Verkehrsrecht tätig sind, Fachanwälte Versicherungsrecht, Fachanwälte Verkehrsrecht sowie weitere Schadens-, Versicherungs- oder Verkehrsrechtler in Wirtschaft und Verwaltung.
