Arno Buschmann beschreibt in diesem informativen und anregenden, auch für juristische Laien zugänglich geschriebenen Buch das Privatrecht und seine Wandlungen als Bestandteil der kulturellen Gesamtentwicklung in seinen wichtigsten Phasen von den italienischen Rechtsschulen des Mittelalters bis zur Gegenwart. Dieses Buch schließt eine Lücke der Kulturgeschichtsschreibung: War Rechtsgeschichte bislang ohnehin kaum einmal Gegenstand kulturgeschichtlicher Betrachtungen geworden, so fehlte eine Darstellung der Kulturgeschichte des Privatrechts völlig. Das ist insofern überraschend, als gerade das Privatrecht zu jenen Bereichen des Rechts gehört, dessen Regelungen seit jeher den Menschen in seiner individuellen Existenz unmittelbar betreffen und ihn von der Wiege bis zur Bahre auf Schritt und Tritt begleiten. So spiegelt das Privatrecht mehr als alle anderen Rechtsbereiche die Lebensformen und Kultur der Menschen auf den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung.
Arno Buschmann Livres






Dokumentation einer Entwicklung
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Die Gesetzgebung des Dritten Reiches wird in diesem zweibändigen Werk umfassend dokumentiert und analysiert. Der erste Band bietet eine historische Darstellung der nationalsozialistischen Gesetzgebung, während der zweite Band die Gesetze und Gesetzgebungswerke nach Themen gegliedert im Volltext präsentiert. Hierbei werden sowohl Gesetze, die auf der nationalsozialistischen Ideologie basieren, als auch solche mit Ursprüngen vor 1933 behandelt. Die umfassende Sammlung liefert wertvolle Einblicke in die legislative Praxis dieser Zeit und zeigt, wie der Nationalsozialismus Gesetze als Werkzeug zur Umsetzung seiner politischen Ziele nutzte.
Landfrieden
Anspruch und Wirklichkeit
Textbuch zur Strafrechtsgeschichte der Neuzeit
Die klassischen Gesetze
Das 2-bändige Werk erfasst die wichtigsten Gesetze und Gesetzgebungswerke des Dritten Reichs (1933–1945) und macht sie für Leser zugänglich. Band 2 enthält jene Gesetze und Gesetzgebungswerke, denen die nationalsozialistische Weltanschauung erkennbar zu Grunde liegt, aber auch solche, deren Ursprünge in die Zeit vor 1933 zurückreichen. Dabei sind die Gesetzestexte nach Sachgebieten gegliedert und in vollständigem Wortlaut wiedergegeben. In Band 1 stellt der Autor die nationalsozialistische Gesetzgebung in ihrem historischen Verlauf dar.
Eingel., hrsg. u. übertr. v. Buschmann, Arno.