In jedem Rechtssystem kommt es zu Fehlern und natürlich ist auch die deutsche Strafjustiz nicht vor Fehlentscheidungen gefeit – belegen spektakuläre Justizirrtümer aus der jüngeren Vergangenheit. Die Hintergründe für Fehlurteile liegen jedoch im Dunkeln; die deutsche Fehlurteilsforschung steckt noch in den Kinderschuhen. Genau hier setzte eine Tagung im Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung an, von der dieser Tagungsband zeugt. In einer umfassenden Bestandsaufnahme wurde der aktuelle Stand der Forschung zu justiziellen Fehlentscheidungen zusammengetragen und der nationale und monodisziplinäre Standpunkt verlassen. Dadurch soll die Gelegenheit geschaffen werden, das Feld samt seiner fachübergreifenden Zusammenhänge als Ganzes zu erfassen. Zahlreiche (inter)nationale Teilnehmer aus Forschung und Praxis beteiligten sich an dem Forum zu den Aspekten von Entstehung, Korrektur und Vermeidung von Fehlentscheidungen, um der Fehlurteilsforschung neuen Schub zu geben.
Stephan Barton Livres






Der AnwaltKommentar StGB erläutert - unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung - alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Neu in der 5. Auflage: Vermögensabschöpfung/Einziehung Sexualstrafrecht Korruption im Gesundheitswesen.
Handbuch des Strafrechts 07
Band 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts
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Band 7 "Grundlagen des Strafverfahrensrechts" widmet sich neben den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafverfahrens auch seinen Grundstrukturen , den Prozessmaximen und Verfahrensbeteiligten im Einzelnen, der Stellung und den Aufgaben der Gerichte und der erstinstanzlichen Zuständigkeit , der Tat im prozessualen Sinn und dem Strafklageverbrauch sowie Fristen und Entscheidungsformen . Konzeption: Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht . Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Am 25. April fand die 5. Soldan-Tagung zur anwaltsorientierten Juristenausbildung mit dem Thema: „Die inhaltliche Neuausrichtung des rechtswissenschaftlichen Studiums“ in Bielefeld statt. Neben 18 juristischen Fakultäten, der Bundesrechtsanwalts- und Bundesnotarkammer und dem Deutschen Anwaltverein waren auch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Justiz und Justizprüfungsämter sowie zahlreiche Rechtsanwaltskammern vertreten. Der Band 11 der Bielefelder Schriftenreihe gibt einen unfassenden Überblick über die vielschichtigen Diskussionen in den Plenarveranstaltungen und den Arbeitsgruppen, die sich mit den aktuellen Fragen der Juristenausbildungsreform beschäftigten und leistet so einen weiterführenden Beitrag zur inhaltlichen Umsetzung der Reform der Juristenausbildung an den Universitäten. Weiterführende Hinweise zur 5. Soldan-Tagung geben die Besprechungen von Brei in JuS 2003, 723 f., und Lewinski/Schmidt/Busch in JA 2003, 733 f.
Die Stellung von Opferzeugen im Strafverfahren unterliegt tiefgreifenden Wandelungsprozessen. Die opferorientierten psychotherapeutischen und forensischen Wissenschaften haben die mit Straftaten und Strafverfahren verbundenen psychosozialen Belastungen für Opferzeugen eindringlich belegt. Die Rechtspolitik hat daraus Konsequenzen gezogen und die Opferschutzrechte ausgebaut, zuletzt mit den erweiterten Möglichkeiten zu Video-Vernehmungen. Auch die psychosoziale Betreuung von Zeugen ist verbessert worden, wie die zunehmende Zahl von Zeugenzimmern in den Gerichten belegt. Ferner tragen Glaubhaftigkeitsgutachten zunehmend zur tatsächlichen gerichtlichen Entscheidungsfindung bei. Dies kann neue Fehlerquellen für den Strafprozess beinhalten sowie mit einer Schwächung der Beschuldigtenposition verbunden sein und führt zu Fragen, die einer fachübergreifenden Erörterung bedürfen. Der Sammelband präsentiert Stellungnahmen aus der Rechtswissenschaft, der Psychologie und der Soziologie, die nach Wegen suchen, Strafverfahren so zu gestalten, dass sie von den Verfahrensbeteiligten – trotz ihrer gegensätzlichen Standpunkte – übereinstimmend als fair und gerecht empfunden werden können.
Die Juristenausbildung in Deutschland benötigt eine Reform, da das Studium zu wenig Praxisbezug aufweist und stark auf die Justiz ausgerichtet ist. Obwohl etwa drei Viertel der Absolventen den Anwaltsberuf wählen, fehlt eine ausreichende Ausrichtung des Studiums auf anwaltliche und notarielle Tätigkeiten. Da eine umfassende Reform in naher Zukunft unwahrscheinlich ist, ist eine „innere Reform“ der Ausbildung erforderlich, um Veränderungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der 1. Soldan Tagung für anwaltsorientierte Juristenausbildung, die am 29. und 30. April 1999 in Hannover stattfand, standen Fragen zur inhaltlichen Gestaltung des Studiums. Der Austausch unter Wissenschaftlern und Praktikern führte zum Wunsch, ein umfassendes Bild der aktuellen Ausbildungssituation an den Fakultäten zu erhalten. Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld wurde beauftragt, eine Bestandsaufnahme zur Anwaltsorientierung im Studium durchzuführen. Mit Unterstützung der Hans Soldan Stiftung wurde ab August 1999 eine Erhebung an 21 Fakultäten in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden hier präsentiert und sollen den Erfahrungsaustausch fördern sowie Ansatzmöglichkeiten für eine Studienreform aufzeigen. Eine tabellarische Übersicht nach Fakultäten ermöglicht zudem einen schnellen Zugriff auf die verschiedenen Konzepte anwaltsorientierter Ausbildung.
Ist der Zeuge, der sich redlich um Wahrheit bemüht, ein Garant für richtige Zeugenaussagen und damit für gerechte Urteile? Betrachtet man die Gerichtspraxis, so wird deutlich, daß der Zeugenbeweis nach wie vor von größter Bedeutung für den Ausgang von Strafverfahren ist und daß die Prozeßbeteiligten den redlichen Zeugen für ein besonders verläßliches Beweismittel halten, dessen Aussagen man getrost folgen könne. Dieser Praxis stehen jedoch die Erkenntnisse der Aussagepsychologie entgegen, wonach es auf allen Ebenen des Zeugenbeweises erhebliche Fehlerquellen gibt: Angefangen bei der Sinneswahrnehmung über die Erinnerung bis hin zur Wiedergabe in Vernehmungen stellt sich der Zeuge bei näherer erfahrungswissenschaftlicher Betrachtung als ein unzuverlässiges Erkenntnismittel dar. Die richtige Zeugenaussage ist damit eher die Ausnahme als die Regel. Die Problematik des redlichen Zeugen stand im Zentrum der von den Deutschen Strafverteidigern e. V. und dem Richterbund 1993 in Berlin ausgerichteten 9. Alsberg-Tagung. Dieser Sammelband verdeutlicht die typischen Fehlerquellen aus aussagepsychologischer Sicht und zeigt auf, wie Verteidiger und Richter falsche Aussagen erkennen und vermeiden können.
Zum Werk Die Festschrift zu Ehren des bekannten Bremer Strafverteidigers Reinhold Schlothauer vereint 43 Beiträge namhafter Strafrechtler aus Wissenschaft und Praxis. Sie behandelt in acht Kapiteln eine breite Palette an Themenkreisen, die auch von Schlothauer selbst in seinem wissenschaftlichen Werk sowie in seiner praktischen Tätigkeit aufgegriffen und intensiv bearbeitet wurden. So stehen grundlegende strafprozessuale Fragestellungen ebenso im Zentrum wie neuralgische Punkte des Ermittlungs- und Hauptverfahrens - es wird sowohl auf kontroverse Einzelfragen der Verständigungspraxis eingegangen als auch auf kritisch diskutierte Aspekte des Revisionsrechts. Die Festschrift steht damit für die eindrucksvolle Schaffenskraft des langjährigen Redakteurs der Zeitschrift Strafverteidiger, der durch seine kontinuierlichen und differenzierten Beiträge zu den rechtsstaatlichen Parametern des Strafverfahrensrechts gleichermaßen die Rechtspraxis wie die Wissenschaft geprägt hat. Zielgruppe Strafverteidiger, Richter, Strafverfolgungsbehörden, Strafrechtslehrer, Bibliotheken und sonstige Interessierte