Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 14. Mai 1997
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Edelkrebse sind aufgrund der im 19. Jhdt. eingeschleppten Krebspest heute nur mehr sehr selten in unseren heimischen Gewässern anzutreffen. In unseren Tagen versucht man, Edelkrebsbestände in natürlichen Gewässern wieder aufzubauen, um die steigende Nachfrage an Speisekrebsen durch gezielte Zucht und Hälterung besser abdecken zu können. Dieses Buch gibt nicht nur Auskunft über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zucht von Speisekrebsen; es beschreibt auch alle dafür in Frage kommenden Krebsarten, ihre Lebensweise und deren Auswirkung als ökologisches Regulativ in unseren heimischen Gewässern.
Die Forschungsstelle fur Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen hat am 8. Juni 2016 eine Tagung mit dem Titel "Bestimmtheitsgrundsatz und Mehrheitsklauseln" ausgerichtet. Der Tagungsband enthalt die schriftliche Fassung der Beitrage. Im ersten Vortrag beschaftigte sich Professor Dr. Carsten Schafer mit Mehrheitsklauseln und Minderheitenschutz in der Personengesellschaft. Anschliessend referierte Dr. Simon Blath zum Mehrheitsprinzip im GmbH-Recht. Mit Beitragen von Professor Dr. Carsten Schafer, Universitat Mannheim u Dr. Simon Blath, Deutsches Notarinstitut, Wurzburg
Tagungsband zur achten Verleihung des Helmut-Schippel-Preises
Am 20. November 2015 fand die 8. Verleihung des Helmut-Schippel-Preises im Rahmen eines Symposiums mit dem Thema „Fragen aus dem Bereich der Rechtsnachfolge unter Lebenden und von Todes wegen“ statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die schriftliche Fassung der Beiträge dieses Symposiums. Im Tagungsband sind die Begrüßung durch Albrecht, die Laudationes durch Grigoleit und Lange, Zusammenfassungen der prämierten Arbeiten sowie die Referate des Symposiums enthalten. Im Rahmen der Referate behandelte Lieder die rechtsgeschäftliche Nachfolge in Anteile an Personengesellschaften. Koch befasst sich mit Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Nachlasszugehörigkeit eines Gesellschaftsanteils. Hager untersuchte verschiedene Regelungsansätze zum Gläubigerwechsel im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zum Abschluss erörterte Keim Vorsorgemaßnahmen gegen Pflichtteilsansprüche bei der Gesellschafternachfolge. Mit Beiträgen von: Notar Dr. Andreas Albrecht, Regensburg, Professor Dr. Hans Christoph Grigoleit, LMU München, Professor Dr. Knut Werner Lange, Universität Bayreuth, Professor Dr. Jan Lieder, LL. M. (Harvard), Universität Kiel, Dr. Anncathrin Koch, München, Professor Dr. Johannes Hager, LMU München, Notar Professor Dr. Christopher Keim, Bingen a. Rhein
„Update Familienrecht“ lautete der Titel der am 10. Juli 2012 von der Forschungsstelle für Notarrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München abgehaltenen Tagung. Der Tagungsband enthält die schriftliche Fassung der dort gehaltenen Vorträge. Der Beitrag von Grötsch befasst sich mit der zunehmenden Europäisierung des Familienrechts, insbesondere unter dem Aspekt der Gestaltung von Eheverträgen. Der Beitrag von Götz greift aktuelle Probleme aus der Rechtsprechung auf und versucht darzustellen, wo und wie ein Ehevertrag konfliktvermeidend eingesetzt werden könnte. Daneben sind auch die Kurzreferate von Gomille und Fest enthalten, die im Rahmen einer Einführung für Studenten vorgetragen wurden. Mit Beiträgen von: Professor Dr. Christian Gomille, Dr. Timo Fest, LL. M. (UPenn), Notar Dr. Michael Grötsch, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Isabell Götz
„Vorweggenommene Vermögensübertragung unter Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen“ lautete der Titel der am 10. Juli 2012 von der Forschungsstelle für Notarrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München abgehaltenen Tagung. Der vorliegende Tagungsband enthält die schriftliche Fassung der dort gehaltenen Vorträge. Der erste Beitrag befasst sich mit der Legitimation des Pflichtteilsrechts und den Grenzen vorweggenommener Erbfolge. Der zweite Beitrag erläutert schließlich zahlreiche Problemfelder im Kontext gesellschaftsrechtlicher oder familienrechtlicher Strategien zur Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Mit Beiträgen von Univ.-Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Berlin; Notar Dr. Arne Everts, Berchtesgaden.
„Wohnungseigentümer und ihre Gemeinschaft“ lautete der Titel der am 21. Juli 2011 von der Forschungsstelle für Notarrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München abgehaltenen Tagung. Der Tagungsband enthält die schriftliche Fassung der dort gehaltenen Vorträge. Der erste Beitrag befasst sich mit Änderungsvorbehalten in der Teilungserklärung. Im Mittelpunkt steht dabei die rechtlich schwierig zu beurteilende Änderung der Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; daneben werden aber auch einige Aussagen zu anderen Änderungsvorbehalten getroffen. Der zweite Beitrag erläutert zahlreiche Problemfelder im Kontext der Entstehung bzw. des Eintritts in eine Wohnungseigentümergemeinschaft und geht der Frage nach einer Korrekturbedürftigkeit des Gesetzes nach. Mit Beiträgen von: Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster, Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein
„Verbriefung und Zession im Recht der Grundschuld“ lautete der Titel der am 2. Februar 2011 von der Forschungsstelle für Notarrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München abgehaltenen Tagung. Der vorliegende Tagungsband enthält die schriftliche Fassung der dort gehaltenen Vorträge. Die Beiträge enthalten zunächst einen kritischen Überblick über Motive, Erscheinungsformen und praktische Ausgestaltung der Verbriefung grundschuldgesicherter Forderungen durch Kreditinstitute am Kapitalmarkt. Hieran anschließend erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit der Sicherungsgeber dem Grundschuldzessionar nach dem Risikobegrenzungsgesetz und nach der Entscheidung des BGH vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09 Einreden außerhalb des Sicherungsvertrags entgegenhalten kann. Mit Beiträgen von: Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Hans Wolfsteiner Notar Dr. Johannes Hecht