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Johannes Merkel

    Die Lehre von der Successio Graduum unter Intestaterben
    Ueber den Konkurs der Aktionen nach roemischem Privatrecht
    Heinrich Husanus. (1536 Bis 1587.)
    Ich kann euch was erzählen
    Eine von tausend Nächten
    Das Menschenschlachthaus. Bilder v. kommenden Krieg
    • Heinrich Husanus. (1536 Bis 1587.)

      • 416pages
      • 15 heures de lecture

      Das Buch gilt als kulturell bedeutend und trägt zur Wissensbasis unserer Zivilisation bei. Es wurde aus dem Originalwerk reproduziert und bleibt diesem treu, sodass originale Urheberrechtsvermerke und Bibliotheksstempel erhalten bleiben. Diese Elemente bieten einen Einblick in die Geschichte und den Wert des Werkes, das in wichtigen Bibliotheken weltweit aufbewahrt wird.

      Heinrich Husanus. (1536 Bis 1587.)
    • Der unveränderte Nachdruck der Originalausgabe von 1877 bietet Lesern die Möglichkeit, in die zeitgenössische Perspektive und Sprache des 19. Jahrhunderts einzutauchen. Diese Ausgabe bewahrt die Authentizität des Originals und ermöglicht es, die damaligen gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten nachzuvollziehen. Ideal für Historiker und Literaturinteressierte, die ein Gefühl für die Epoche und die Gedankenwelt der damaligen Zeit entwickeln möchten.

      Ueber den Konkurs der Aktionen nach roemischem Privatrecht
    • Der unveränderte Nachdruck der Originalausgabe von 1876 bietet einen authentischen Einblick in die Gedanken und Ideen der damaligen Zeit. Leser können sich auf historische Inhalte freuen, die die gesellschaftlichen und kulturellen Aspekte des 19. Jahrhunderts widerspiegeln. Die sorgfältige Wiederherstellung ermöglicht es, die Sprache und den Stil der Epoche hautnah zu erleben. Ideal für Geschichtsinteressierte und Liebhaber klassischer Literatur, die die Wurzeln moderner Themen erkunden möchten.

      Die Lehre von der Successio Graduum unter Intestaterben
    • Hören, Sehen, Staunen

      Kulturgeschichte des mündlichen Erzählens.

      Beim Stichwort "mündliches Erzählen" denkt man hierzulande vor allem an "Märchen", kurze und wundersame Erzählungen der Landbevölkerung vergangener Zeiten. Tatsächlich aber kannten alle Kulturen raffinierte Erzählkünste, die häufig auch Schriftliteratur und Theater inspirierten. Aus historischen Berichten über Erzähler und ihre Auftritte, ethnologischen Forschungen und nicht zuletzt durch zahlreiche Erzählungen der verschiedenen Kulturen entsteht eine ebenso informative wie vergnügliche Kulturgeschichte des mündlichen Erzählens. Die bezeichnenden Formen und Funktionen der vielfältigen Erzähltraditionen ergeben ein schillerndes Bild der Kommunikationsform "Erzählen": die Interaktion zwischen Erzähler und Hörern in den Dörfern Afrikas etwa, die Improvisationstechnik der Epenerzähler Mittelasiens oder die Unterschiede zwischen männlichem und weiblichem Erzählen im islamischen Orient. Öffentliches Erzählen diente stets auch der Verständigung über Werte und Einstellungen. Die modernen Massenmedien können den interagierenden Erzähler nicht ersetzen, was verständlich macht, warum dieses "Urmedium" neuerdings auch in der "Mediengesellschaft" wieder eine überraschende Faszination ausübt.

      Hören, Sehen, Staunen
    • I. Leges Alamannorum. Pactus Alamannorum. - Lex Alamannorum a Hlothario constituta sive legum liber primus. - Leges Hlothariano codici adiunctae sive legum liber secundus. - Additamenta sive legum liber tertius. - Lex Alamannorum temporibus Lantfridi renovata. - Lex Alamannorum Karolina sive reformata. - Leges extravagantes. - Epitome legis Alamannorum. II. Leges Baiuwariorum. Prologus legis. - Textus legis primus. - Textus legis secundus. - Textus legis tertius. - Additiones legis Baiuwariorum. 1. Leges extravagantes. - 2. Gregorii II. papae decretales. - 3. Acta synodi Ratisbonensis. - 4. Capitula synodi Aschaimensis. - 5. Decreta Tassilonis III. ducis cum actis synodalibus. - 6. Canones Rispacenses, Frisingenses, Salisburgenses. - 7. Capitularia addita ad legem Baiuwariorum. - 8. Decretum synodale a. 865. - 9. Decretum synodi Salisburgensis a. 807. - 10. Leges portorii c. a. 906. - 11. Synodus Ratisbonensis a. 932. - I2. Synodus Dingolvingensis (saec. X. med.). - 13. Synodus Ratisbonensis. - I4. Heinrici II. ducis constitutiones Ranshofenses. - 15. Excommunicatio Heinrici II. ducis (saec. X. ex. ). - 16. Quaestiones synodales. - 17. Decreta synodorum Bavaricarum. III. Leges Burgundionum. Lex Gundobada. - Lex Romana Burgundionum, vulgo Papianus dicta. IV. Lex Frisionum.

      Leges (in Folio)/ Leges Alamannorum. Leges Baiuwaiorum. Leges Burgundionum. Lex Frisionum
    • Harmlos beginnt es, und harsch kann es enden - mit Intrigen, Entführungen, Mord und Totschlag. Nach der Lektüre der in diesem Bändchen versammelten Erzählungen weiß man es wohl: Spannende Kriminalgeschichten, die einen "vor Verwunderung auf den Tisch schlagen" lassen, wurden schon im alten China erzählt.

      Die Braut im Brunnen