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Heinz Peter Moritz

    1 janvier 1943
    Jugendhilfe auf dem Prüfstand
    Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG ("Der Anwalt des Kindes") auf dem Prüfstand
    Basiswissen Recht
    Die (zivil-)rechtliche Stellung der Minderjährigen und Heranwachsenden innerhalb und ausserhalb der Familie
    Recht im Nebenfach
    • Die Einführung der Bachelor-Ausbildung und die damit verbundene Verkürzung der Studieninhalte erforderten eine Neubewertung der juristischen Lehrinhalte in nicht-juristischen Studiengängen. Der Autor kritisiert, dass es nicht ausreicht, den Lehrstoff auf Schlagworte zu reduzieren. Das Buch richtet sich an Studierende im ersten Semester und erfordert ergänzende Fachliteratur für das Hauptstudium, insbesondere zu (Sozial-)Verwaltungsrecht und spezifischen Rechtsbereichen. Der Lehrstoff ist in sieben Teile gegliedert und konzentriert sich auf juristisches Kernwissen. Der ganzheitliche Ansatz und die induktive Methode bleiben erhalten, indem Problemzusammenhänge aus Ausgangsfällen entwickelt werden, die zu Lösungen führen. Diese Vorgehensweise macht das Buch besonders geeignet für das Selbststudium. Nutzer können es durchgehend durcharbeiten oder gezielt bestimmte Abschnitte, wie die Rechtsanwendung, nutzen. Der Inhalt wird am besten erarbeitet, indem die Ausgangsfälle gelesen und die entsprechenden Gesetzestexte konsultiert werden. Anschließend formuliert der Nutzer die Fallfrage und versucht, den Sachverhalt unter die Rechtsnorm zu subsumieren.

      Basiswissen Recht
    • Seit sechs Jahren besteht die Möglichkeit einer eigenen prozessualen Vertretung des Kindes im Familienrecht, dem „Anwalt des Kindes“ nach § 50 FGG. Das Gesetz beschreibt dieses Institut jedoch nur ungenau, was zu Unklarheiten hinsichtlich der Befugnisse des Verfahrenspflegers, der Beziehungen zu anderen Prozessbeteiligten und der Qualifikationsanforderungen führt. Ziel der Untersuchung am FB Sozialw. der FH Erfurt war es, die Anwendungsmöglichkeiten des § 50 FGG in der Gerichtspraxis zu ermitteln, bestehende Probleme zu identifizieren und Vorschläge für eine Ausbildung zum „Anwalt des Kindes“ zu entwickeln. TEIL I beleuchtet den gesetzlichen Istzustand, die Zielsetzungen und die Anwendungs- sowie Auslegungspraxis, wobei auch nationale und supranationale Vorgaben berücksichtigt werden. TEIL II stellt der Theorie die Alltagspraxis gegenüber, basierend auf zwei Fragebögen: einer an die Amtsgerichte und das ThürOLG zur richterlichen Umsetzung und einer an Verfahrenspfleger zur praktischen Umsetzung des Instituts. TEIL III analysiert die rechtstheoretischen Vorgaben im Vergleich zur Rechtsanwendung und erörtert mögliche Problemlösungen sowie die Qualifizierung von Verfahrenspflegern. Abschließend werden konkrete Lösungsvorschläge für die angesprochenen Probleme in der Sozialarbeit entwickelt und Perspektiven für die Verfahrenspflegschaft diskutiert.

      Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG ("Der Anwalt des Kindes") auf dem Prüfstand