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Ernst Thomas Kraft

    Das Verwaltungsgesellschaftsrecht
    §§ 290-314
    • §§ 290-314

      • 639pages
      • 23 heures de lecture

      Der Großkommentar Staub HGB in seiner 6. Auflage bietet eine umfassende Kommentierung zu den relevanten Aspekten des Handelsgesetzbuches. Diese Ausgabe, die 2021 beginnt und insgesamt 18 Bände umfasst, legt besonderen Wert auf aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisnahe Erläuterungen. Band 6/1 ist dabei ein wichtiger Bestandteil, der spezifische Themen vertieft und den Lesern eine fundierte Grundlage für die Anwendung des Handelsrechts bietet. Die detaillierte Analyse und die klare Struktur machen es zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für Juristen und Praktiker.

      §§ 290-314
    • Die Kommunen bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Leistungsverwaltung neben den klassischen öffentlichrechtlichen Handlungsweisen der öffentlichen Unternehmen, die durch privatrechtliche Gesellschaften geführt werden und deren Anteile ganz oder überwigend in Händen einer oder mehrerer Kommunen sich befinden. Das Gesellschaftsrecht mediatisiert die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht zur Beeinflussung und Kontrolle des Gesellschafts- handelns. Das Verwaltungsgesellschaftsrecht soll die privatrechtliche Form mit den materiellen verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang bringen.

      Das Verwaltungsgesellschaftsrecht