Das Übungsbuch begleitet Studierende vom Anfänger bis zum Examen im Öffentlichen Recht. Es bietet eine theoretische Grundlegung, praktische Hinweise und neue Musterlösungen zu zentralen Fragen der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht. Besonders hervorzuheben ist die Reflexion von Aufbau und Methode der Falllösung, die durch ausgewählte Vertiefungshinweise zum Eigenstudium anregt. Der erste Teil des Buches behandelt die Methodik der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht und verknüpft deduktive und induktive Methoden, um unterschiedlichen Lernverhalten Rechnung zu tragen. Hier werden Anregungen zur optimalen Nutzung der „Übung“ in der universitären Ausbildung gegeben. Der zweite Teil thematisiert den Wert von Aufbauschemata, wobei das Aufbauschema zur Verfassungsbeschwerde detailliert erläutert wird, um die Grundstruktur der Fallprüfung bei Grundrechtsfällen zu veranschaulichen. Im dritten Teil finden sich neun Musterlösungen, die wesentliche Aspekte des Grundrechtsbereichs, des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts abdecken, einschließlich des Landesverfassungsrechts. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Aufbaufragen und methodischen Problemen, um die Praxis der Fallbearbeitung zu unterstützen.
Friedrich Schoch Livres






Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem „berechtigten Interesse“ abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Die Europäisierung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Verfassungsrechtlicher Schutz der kommunalen Finanzautonomie
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Verwaltungsrecht VwGO
Grundwerk zur Fortsetzung (min. 3 Ergänzungslieferungen) - Rechtsstand: Januar 2024
Das Neunte Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium im September 1994 hat durch internationalen Austausch von Gedanken und Erfahrungen sowohl Praxis als auch Wissenschaft belebt. Die veröffentlichten Referate und Diskussionsbeiträge thematisieren die Auswirkungen der europäischen Integration auf öffentlich-rechtliche Rechtsordnungen sowie die Herausforderungen im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Der erste Themenkomplex fokussiert auf die Europäisierung des Verwaltungsrechts und die Einflüsse des Europarechts auf nationale Verwaltungsorganisationen und -verfahren, insbesondere im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht. Im zweiten Generalthema spielt das Europarecht ebenfalls eine zentrale Rolle, wobei Fragen zur Konstituierung des Wirtschaftsverwaltungsrechts und der Rolle des Staates sowie der Selbstverwaltung behandelt werden. Weitere Beiträge analysieren die Steuerungsinstrumente von Staat und Kommunen im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Besonders betont wird die Wechselwirkung zwischen europarechtlichen Vorgaben und nationalen Rechtsordnungen, einschließlich des Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Polen. Die Beiträge bieten nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern berücksichtigen auch die Innovationsanforderungen an die Rechtsdogmatik und regen neue Diskussionen sowie die Rechtsentwicklung in beiden Ländern an.