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Thomas Gross

    1 janvier 1964
    Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation
    Die Werwolf-Division
    Verwaltung und Recht in antiken Herrschaftsordnungen
    Berliner Barock
    Legal Scholarship in International and Comparative Law
    Sex, Marriage, Gays & God
    • Berliner Barock

      Popsingles

      • 196pages
      • 7 heures de lecture
      3,0(1)Évaluer

      Von außen ähnelt Berlin bei guter Beleuchtung und mit Willen zum Film manchmal ein wenig New York. Von weiter innen gesehen tendiert das Ensemble - Potsplatz hin oder her - noch immer stark ins Biotopische. Weil das auch sein Gutes hat, vermeiden die Texte von Thomas Groß die Frontale wie die Totale. Sie finden Veränderungen eher da, wo sie sie gar nicht suchen: im freiwillig und unfreiwillig Folkloristischen, in den verblassenden Lokalfarben, den Resten eigener Pop-Zeitvektoren, aber auch im Innovationssprech und Eventismus, der sich darüber geschichtet hat und Blasen wirft. Schröder, Rio, Blixa, Rammstein - how soon is now?

      Berliner Barock
    • Verwaltung und Recht in antiken Herrschaftsordnungen

      Ägypten, Assyrien, Athen und Rom im Vergleich

      • 283pages
      • 10 heures de lecture

      Die Analyse antiker Herrschaftsordnungen in Mesopotamien, Ägypten, Athen und Rom bietet tiefgehende Einblicke in die Organisation von Staaten und deren Legitimation. Durch eine juristisch-verwaltungswissenschaftliche Perspektive und Methoden des Rechtsvergleichs werden sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten der Rechts- und Verwaltungsmechanismen herausgearbeitet. Die Studie geht über die klassischen Regierungsformen hinaus und beleuchtet die alltäglichen öffentlichen Aufgaben. Abgerundet wird die Untersuchung mit einem Ausblick auf die Wirkungsgeschichte dieser antiken Herrschaftsformen.

      Verwaltung und Recht in antiken Herrschaftsordnungen
    • Die Werwolf-Division

      Horror-Novelle

      Dr. Schulze, ein Nazi-Wissenschaftler, infiziert Freiwillige mit einem Werwolf-Serum, um Supersoldaten zu schaffen. Das Experiment scheint zunächst erfolgreich, doch bald treten Probleme in der Werwolf-Division auf, die die Einheit bedrohen.

      Die Werwolf-Division
    • Das Kollegialprinzip ist neben dem Hierarchieprinzip ein gleichberechtigtes Aufbauprinzip der Verwaltungsorganisation. Es umfaßt drei Grundtypen der Verwaltungsorganisation: die pluralistischen, professionellen und kooperativen Gremien. Die Kollegialgremien bilden Formen der Selbststeuerung in der Verwaltung, die als Ergänzungen demokratischer Legitimation und als funktionsgerechte Ausgestaltung verselbständigter Einheiten dienen. Thomas Groß untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und die Folgerungen für den institutionellen Gesetzesvorbehalt, das Verfahrensrecht und den gerichtlichen Rechtsschutz. Außerdem stellt er die Kollegialgremien in der Verwaltung der Europäischen Union dar und ordnet diese in ihre supranationalen Legitimationsstrukturen ein.

      Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation
    • Thomas Groß entwickelt ein neues Modell der demokratischen Legitimation für die Eigenverwaltung der EU, der eine erhebliche Bedeutung bei der Durchführung des Europarechts zukommt. Während die Kommission vor allem für die exekutive Rechtsetzung und die Kontrolle der Mitgliedstaaten zuständig ist, erfüllen die Zentralbank und die etwa 40 Agenturen spezifische Verwaltungsaufgaben. Die EZB spielt sowohl in der Währungspolitik als auch bei der Bankaufsicht in der Euro-Zone eine makroökonomisch bedeutsame Rolle. Die Agenturen sind vor allem im Informationsmanagement sowie der Koordination und Vorbereitung von Maßnahmen im Verwaltungsverbund tätig, einige können auch aussenwirksame Handlungen vornehmen. Sie bilden insgesamt eine polyzentral-autonome Administration mit einer eigenen funktionalen Legitimation, welche die unionalen und die konföderalen Repräsentationsstrukturen in Parlament und Rat ergänzt. Im Mittelpunkt steht nicht die hierarchische Leitung, sondern die politische, finanzielle und rechtliche Kontrolle. Ergänzende Legitimationsmechanismen sind Expertise, Transparenz, Partizipation und Deliberation. Für jede einzelne Institution besteht ein spezifischer Mix von Legitimationsinstrumenten. Für die Funktionenordnung der EU ergibt sich als Konsequenz, dass die Verwaltungsinstitutionen dem Gesetzgeber untergeordnet sind, während der Gerichtshof ihre eigenständigen Konkretisierungsspielräume zu respektieren hat.

      Die Legitimation der polyzentralen EU-Verwaltung
    • Behandelt werden Verbriefungen, Bad Banks als Lösungsansatz zur Bankenrettung, die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften und ihre Auswirkungen, CoCo-Bonds zur frühzeitigen Rekapitalisierung von Banken sowie die Ausgestaltung der Rechnungslegung, speziell unter Betrachtung des Fair Value, als Informationsquelle im Umfeld von Finanzkrisen.

      Finanzkrisen: Ursachen, Lösungen und Verhinderungsmöglichkeiten