Peter Kreutz Livres






Das Objekt und seine Zuordnung
Dogmatisch-historische Studien zum passiven Element des Rechtsverhältnisses
- 544pages
- 20 heures de lecture
Das Bürgerliche Gesetzbuch vertritt vordergründig einen engen Sachbegriff, der allerdings wenig Ansatz für eine plausible Objektlehre bietet, wie sie einer Zivilrechtskodifikation an sich zu entnehmen sein müsste. Missverständliche Formulierungen im Normtext selbst verschärfen die Problematik. Hintergrund der konkreten Fassung des BGB sind Lehrmeinungen der Pandektenwissenschaft und der Historischen Rechtsschule, die beide allein aus zeitgenössischem Bezug etwa zur Philosophie Immanuel Kants erklärbar sind, nicht jedoch aus den Traditionen des römischen Rechts, auf das sie sich berufen. Das Buch analysiert das BGB selbst ebenso wie wesentliche Schriften der Pandektistik und prüft diese am antiken, mittelalterlichen und neuzeitlichen römisch-gemeinen Recht. Im Ergebnis kommt es zum Vorschlag einer Neusystematisierung der zivilrechtlichen Objektlehre.
Am Puls der Zeit Der wissenschaftliche Nachwuchs des gesamten deutschsprachigen Raumes nutzte die »Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e. V.« vom 7. bis 10. September 2011 in Augsburg zum Gedankenaustausch. Der Tagungsband dokumentiert die Beiträge zum Generalthema »Realitäten des Zivilrechts · Grenzen des Zivilrechts« und gibt wichtige Impulse für die Fortentwicklung des Zivilrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Das Studium der Rechtswissenschaften stellt die Studierenden mindestens zweimal vor Herausforderungen besonderer Art: Zunächst, wenn sie erstmalig einen Sachverhalt gutachterlich erörtern sollen und dann, wenn sie - nachdem sie den sogenannten „Gutachtenstil“ leidlich verinnerlicht haben - eine erste wissenschaftliche Arbeit in Form einer (propädeutischen) Seminararbeit verfassen sollen. Gerade bei der recht freien Form einer wissenschaftlichen Schrift sehen sie sich häufig vor Probleme gestellt: Probleme, aus welchen Teilen eine solche Arbeit bestehen soll. Probleme, welche Verzeichnisse erforderlich sind und wie sie aufzubauen sind. Probleme, wie eine solche Arbeit stilistisch zu gestalten ist. Probleme, wie eine Seminararbeit in einen Vortrag umgesetzt werden kann. Für derartige Problemstellungen versucht diese Kurzanleitung kompakten Rat zu geben.
Recht im Mittelalter
- 164pages
- 6 heures de lecture
Die Rechtsgeschichte des Mittelalters wird gerade im deutschsprachigen Raum traditionell aus nationaler Sicht betrachtet, als „Deutsche Rechtsgeschichte“ dargestellt und beschrieben. Dem Mittelalter selbst war der Begriff der Nation in unserem heutigen Verständnis fremd. Die Entwicklung des Rechts in jener Zeit knüpft an an die kulturelle Einheit des Abendlandes, die wesentliche Impulse aus dem Nordosten des Mittelmeerraumes erfährt, aus Byzanz. Das vorliegende Buch versucht die Geschichte von Recht im Mittelalter aus dieser europäischen Verflechtung heraus zu erzählen und räumt dabei auch den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und geistesgeschichtlichen Hintergründen Raum ein.
Romidee und Rechtsbild in der Spätantike
- 371pages
- 13 heures de lecture
Das Jahr 534 nach Christus gehört zu den augenfälligsten Wegmarken der europäischen Zivilrechtsgeschichte. In jenem Jahr war das große Projekt der Sammlung und amtlichen Edition der diversen Materien des römischen Rechtes vollendet, welches Kaiser Justinian initiiert hatte und das noch heute als Corpus Iuris Civilis einen wesentlichen Teil des Fundamentes der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung bildet. Wie aber kam es zu jener Kompilation, was veranlasste den Kaiser, der Zeit seines Lebens die Stadt Rom niemals betreten hatte, das römische Recht zu sammeln und als verbindlich zu verkünden? Seinem Inhalt und Umfang nach steht das Corpus Iuris Civilis recht einmalig im Lauf der Rechtsgeschichte. Was aber motivierte seine Schöpfung? Der vorliegende Versuch einer Beantwortung dieser Fragen wählt als Ausgangspunkt nicht den Ablauf der reinen Ereignisgeschichte, sondern befasst sich zunächst mit der zeitgenössischen Ideengeschichte, fragt nach dem Denken und Fühlen der handelnden Personen, wählt den Ansatz der Mentalitätsgeschichte und untersucht die Philosophie und die Theologie jener Zeit, beobachtet wirtschafts- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge und Verläufe und versucht auf diese Weise, einem bemerkenswerten juristischen Phänomen auf die Spur zu kommen.