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Martin Schwab

    7 septembre 1967
    Einführung in das neue Schuldrecht
    Examenswissen zum neuen Schuldrecht
    Kirche leben und Gesellschaft gestalten
    Schul- und Unterrichtsversuche
    Lorenz von Steins bildungspolitische Konzeption unter besonderer Berücksichtigung seiner Lehre von der Volksschule
    Einführung in die Geschichte der Pädagogik. Pädagogen-Porträts aus vier Jahrhunderten
    • Das neue Schuldrecht wird im Herbst 2002 erstmals Gegenstand des Referendarexamens sein. Vor diesem Hintergrund strebt das Buch eine zeitnahe, aber dennoch vertiefte Darstellung der Neuregelungen an. Die besonders examensrelevanten Bereiche Leistungsstörungs- und Kaufrecht werden umfassend dargestellt, ohne daß aber auf eine vertiefte Darstellung der anderen Schwerpunkte der Schuldrechtsmodernisierung (Verjährung, Werkvertrag, Rücktritt, Integration der Nebengesetze) verzichtet würde. Das Buch richtet sich gerade auch an Studierende, die bereits mit dem bisherigen Recht gearbeitet haben, nunmehr umlernen müssen und zu diesem Zweck einen schnellen Zugriff auf die Änderungen suchen; es eignet sich aber ebenso für Studienanfänger. Die Neuregelungen werden systematisch aufbereitet und anhand von Fallbeispielen erläutert; der Leser wird außerdem über bereits vorhandene Streitstände informiert und findet hierzu weiterführende Argumente. Für Studenten, Referendare.

      Einführung in das neue Schuldrecht
    • Der wissenschaftliche und technische Fortschritt unserer Zeit bietet Möglichkeiten zur Verbesserung des Lebensstandards, bringt jedoch auch neue Risiken mit sich. Die Aufgabe des Staates besteht darin, die Freiheit der Nutzung und kommerziellen Verwertung der Technik zu sichern und gleichzeitig Schutz vor den damit verbundenen Gefahren zu gewährleisten. Hierbei greift der Staat häufig auf externen Sachverstand zurück und konsultiert spezielle Kommissionen. Wenn ein Produkt Sicherheitsanforderungen unterliegt oder als gefährlich eingestuft wird, sucht das betroffene Unternehmen sowohl Rechtsschutz gegen den Staat als auch materielle Mitverantwortung von den Kommissionen. Es stellt sich die Frage, ob die wissenschaftlichen Annahmen, die den staatlichen Maßnahmen zugrunde liegen, vertretbar sind und ob die Kommissionen von einseitig interessierten Sachverständigen dominiert werden. Zudem wird erörtert, inwieweit Fachleute an politischen Entscheidungsprozessen mitwirken dürfen, die keine demokratische Legitimation haben. Auch die Verfahren, die politikberatende Kommissionen einhalten müssen, sowie die Haftung ihrer Mitglieder und Organisationen für Fehler in Verfahren und Beratungsergebnissen werden betrachtet. Martin Schwab untersucht diese Themen am Beispiel der Arbeitsstoff-Kommission der DFG, die den Bundesarbeitsminister berät und jährlich die MAK-Werte-Liste herausgibt.

      Rechtsfragen der Politikberatung im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Unternehmensschutz
    • Schlagworte: Mietrecht, Sozialer Wohnungsbau, Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Zweite Berechnungsverordnung, Wohnungsbindungsgesetz, Einfrierungsgrundsatz, Wirtschaftlichkeitsgebot

      Rechtsfragen des sozialen Wohnungsbaus
    • Die Neuauflage: Der Band stellt das Zivilprozessrecht in seinen Grundstrukturen und systematischen Zusammenhängen dar. Der Autor beschränkt sich auf das für die Prüfungen Wesentliche und bietet so einen mühelosen Einstieg in die Materie. Zahlreiche kurze Beispielsfälle und schematische Übersichten illustrieren die Darstellung. Das vorlesungsbegleitende Lehrbuch wendet sich an Studierende bis zur ersten juristischen Prüfung.

      Zivilprozessrecht
    • Das Buch ist keine juristische Monographie im klassischen Sinne. Es enthält vielmehr den Originalabdruck einer Klageschrift, die der Autor als Prozeßbevollmächtigter in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgelegt hat. In diesem Verfahren ging es um die Anfechtung eines nicht bestandenen Assessorexamens: Die Mandantin hatte im schriftlichen Teil dieses Examens einen Notendurchschnitt von 5,05 Punkten erzielt. Dennoch war sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen worden, weil sie beide Aufsichtsarbeiten im öffentlichen Recht nicht bestanden hatte. Der Autor möchte zeigen, daß diese Praxis juristischer Staatsprüfungen vor dem Grundgesetz keinen Bestand hat: Das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) wird in unverhältnismäßig scharfer Weise beschnitten. Wenn dann auch noch das Nichtbestehen der öffentlichrechtlichen Arbeiten bereits für sich gesehen dazu führt, daß die Prüfung nicht bestanden ist, ist auch das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) verletzt.

      Juristische Staatsprüfungen und das Grundgesetz