Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Bernd H. Schulte

    Rechtsgutsbegriff und Öffentliches Recht
    Rechtsgüterschutz durch Bauordnungsrecht
    Die neue Bauordnung in Nordrhein-Westfalen
    • Der schnelle Handkommentar Die gravierenden gesetzlichen Änderungen der LBO NRW 2018 sind der Anlass zur Neuauflage. Die BauO NRW wurde in 2018 erneut neu gefasst durch das sog. Baurechtsmodernisierungsgesetz. Intention war dabei, die Landesbauordnung mehr an die Musterbauordnung anzupassen, z. B. bei den Abstandsflächen und beim vorbeugenden Brandschutz. Mit der 4. Auflage des Praktiker-Werkes von Schulte/Radeisen/Schulte/van Schewick/Rasche-Sutmeier/Wiesmann stehen dazu wieder praxisgerechte Erläuterungen zur Verfügung. Aus der Praxis für die Praxis Die Erläuterungen aus der Praxis sind geschrieben für die Praxis; präzise, verständlich, so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig.

      Die neue Bauordnung in Nordrhein-Westfalen
    • Angesichts der vielbeklagten Gesetzesflut und des häufig nicht mehr entflechtbaren und damit nicht mehr kontrollierbaren Interessengewirrs moderner Gesetze bedarf es eines inhaltsorientierten Begriffes, der es ermöglicht, normative Regelungsgegenstände konkret erfassbar und operabel zu machen. Diese Funktion kann auch im öffentlichen Recht der Rechtsgutsbegriff übernehmen. Der erste Versuch einer Begriffsbestimmung führt zu einem positivistischen und zu einem materialen Rechtsgutsbegriff. Dabei vermag es der materiale Rechtsgutsbegriff als quasi systemkritisches Element -, den einfachgesetzlichen Rechtsgüterschutz anschaulich am Rechtsgüterschutz der Verfassung zu messen und zu orientieren.

      Rechtsgutsbegriff und Öffentliches Recht