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Monika Becker

    Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft im Königreich Württemberg
    Familiar dialogues in Englyssh and Frenche
    Die Loi relative à l'emploi de la langue française vom 4. August 1994
    Juden in Treptow
    Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung
    Roses anciennes
    • Roses anciennes

      • 80pages
      • 3 heures de lecture

      Pour un jardin romantique. Redécouvrir ces merveilles du passé, les cultiver, les admirer dans son jardin. C'est ce que vous propose ce livre. Botanique et historique. Recommandations d'achat et choix des emplacements. Les roses anciennes dans les jardins. Portraits des plus belles roses anciennes. Avec plus de 95 photos et illustrations en couleurs.

      Roses anciennes
    • Sexuelle Gewalt gegen Mädchen war lange Zeit ein Tabu. Erst mit Beginn der 80er Jahre haben sexuelle Gewalterfahrungen von Mädchen eine Öffentlichkeit gefunden. Fachberatungsstellen entstanden, die aufkommenden Fachdiskussionen und Studien leugneten nicht mehr länger das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Mädchen durch Vertrauenspersonen. In der öffentlichen Auseinandersetzung wurde sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung bislang jedoch kaum berücksichtigt. Sicherlich liegt dieser Missstand in der langen Tradition der Aussonderung von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft mitbegründet. Dieses Buch zeigt anhand der internationalen Forschungslage, dass Mädchen mit geistiger Behinderung häufig sexuelle Gewalt angetan wird. Die Lebensbedingungen von Mädchen mit geistiger Behinderung stehen dabei im Zusammenhang mit der besonderen Gefährdung für sexuelle Gewalt, aber auch mit der hohen Wahrscheinlichkeit, dass sexuelle Gewalt nicht aufgedeckt wird.

      Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung
    • Die Loi relative à l'emploi de la langue française vom 4. August 1994

      Anspruch und Wirklichkeit französischer Sprachpolitik und Sprachgesetzgebung

      Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz des Französischen legen Zeugnis ab für den kulturellen Wert, den die französische Sprachgemeinschaft ihrer Sprache beimisst und sind zugleich ein identitätsstiftendes Element ersten Ranges. Die Untersuchung bietet Gelegenheit, das unter dem Namen Loi Toubon bekannt gewordene Sprachgesetz von 1994 als wichtiges Feld der aktuellen französischen Sprachpolitik differenziert und vorurteilslos kennenzulernen. Die Autorin analysiert die historischen und ideologischen Grundlagen, die zur Entstehung des Gesetzes beigetragen haben, konfrontiert Funktionsweise und Umsetzung systematisch miteinander und veranschaulicht die hieraus abgeleitete Rechtspraxis anhand von einschlägigen Fallbeispielen. In einer Befragung wird schließlich die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Auflagen in multinationalen Unternehmen und die Spracheinstellung der dort Beschäftigten offengelegt.

      Die Loi relative à l'emploi de la langue française vom 4. August 1994
    • Bei der Diskussion über die Ursachen der Kriminalitätsentwicklung vertreten viele historisch orientierte Kriminologen die Ansicht, dass vor der Industrialisierung vermehrt gewaltsame Konflikte auftraten, für die es noch keine staatlichen Lösungen gab. Diese Auffassung trifft jedoch für Württemberg nicht zu, wie die vorliegende Studie zeigt. Stattdessen lässt sich ein überwiegendes Vorkommen von Eigentumskriminalität im Bereich der mittleren und schwereren Kriminalität nachweisen, während Gewaltkriminalität kaum eine Rolle spielt. Die signifikante Veränderung in den kriminalstatistischen Daten um das Jahr 1840 ist nicht auf eine veränderte Kriminalitätslage zurückzuführen, sondern auf das neu eingeführte Strafgesetzbuch und die damit verbundenen Zuständigkeitsregelungen. Besonders auffällig sind die Disziplinierungsbemühungen des Staates, die sich im Umgang mit Vaganten widerspiegeln. Insgesamt zeigt das Beispiel Württembergs im Vormaß, dass Makrotheorien wie die Zivilisations- oder Modernisierungstheorie nur bedingt geeignet sind, um Veränderungen der registrierten Kriminalität zu erklären. Ein schlüssigeres Bild ergibt sich erst durch die Berücksichtigung sowohl konstruktivistischer als auch mikrohistorischer Ansätze.

      Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft im Königreich Württemberg