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Gerhard Dilcher

    14 février 1932 – 1 juillet 2024
    Recht, Gericht, Genossenschaft und Policey
    Res publica
    Gewohnheitsrecht und Rechtsgewohnheiten im Mittelalter
    Bürgerrecht und Stadtverfassung im europäischen Mittelalter
    Rechtserfahrung DDR
    Deutsche Rechtsgeschichte
    • Deutsche Rechtsgeschichte

      Land und Stadt Bürger und Bauer im Alten Europa

      Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.

      Deutsche Rechtsgeschichte
    • Die Reihe wurde 1990 in der Absicht gegründet, europäischen Gegenwartsfragen, insbesondere der damals noch jungen Frage der europäischen Rechtsangleichung, in historischen und historisch-vergleichenden Untersuchungen nachzugehen und der Diskussion um die rechts- und verfassungsgeschichtlichen Grundlagen Europas ein Forum zu bieten. Dieses Anliegen ist nach wie vor aktuell, gerade deswegen, weil inzwischen vielfältige Maßnahmen zur Rechtsangleichung in Europa eingeleitet wurden. Bisher sind etwa 60 Bände erschienen, teils Monographien, teils Themenbände, die aus Tagungen oder Seminaren hervorgegangen sind. Dogmengeschichtliche stehen neben historisch-vergleichenden Untersuchungen, wissenschaftsgeschichtliche neben kodifikationsgeschichtlichen Arbeiten. Privatrechts- und verfassungsgeschichtliche Titel bilden zwar den Schwerpunkt, doch bemüht sich die Reihe auch um andere Arbeiten zur Geschichte der europäischen Rechtskultur.

      Gewohnheitsrecht und Rechtsgewohnheiten im Mittelalter
    • Der Band versammelt Aufsätze des Autors zur Geschichte der Rechtswissenschaft, insbesondere der Rechtsgeschichte des 18. bis 20. Jahrhunderts. Hauptthema ist die langandauernde wissenschaftliche Fruchtbarkeit der deutschen Historischen Rechtsschule, deren Ansätze von den juristischen Germanisten auch in die Verfassungsgeschichte und das Verfassungsrecht eingeführt werden. In einer neuen Einführung wird diese Fruchtbarkeit aus dem von F. C. von Savigny programmatisch begründeten Spannungsverhältnis von romantischen Elementen (Volksgeist) und der von ihm ebenfalls herausgestellten überzeitlichen Rationalität des Römischen Rechts hergeleitet. Im Zentrum stehen Analysen der Werke von Otto von Gierke und Max Weber. Am Ende wird die Weiterführung durch deutsch-jüdische Emigranten in den USA beleuchtet, die zur Entwicklung eines neuen Mittelalterbildes beitragen.

      Die Germanisten und die historische Rechtsschule
    • Die deutsche Rechtsgeschichte hat in den letzten Jahrzehnten den Rechtsbegriff des Mittelalters unter neuen Paradigmen überdacht und damit einen Beitrag zu einem neuen Bild des Mittelalters insgesamt geleistet. Die Aufsätze Gerhard Dilchers spielen in diesem Diskurs eine maßgebende Rolle. Prägend für diese Zeit war das typisch europäisch-mittelalterliche Spannungsfeld zwischen Oralität und Schriftkultur. Dilcher untersucht etwa den mythischen Ursprung und die historische Herkunft als Legitimation mittelalterlicher Rechtsaufzeichnungen zwischen Leges und Sachsenspiegel. Auch der mittelalterliche Kaisergedanke als Rechtslegitimation wird thematisiert. Das langobardische Recht als typisches »Volksrecht« im italienischen Umfeld lateinischer Traditionen erweist sich als exemplarisch für das Problemfeld Oralität und Schriftlichkeit und wird in seiner Aussagekraft entfaltet und gegen einseitige Vereinnahmungen verteidigt.

      Normen zwischen Oralität und Schriftkultur
    • Leges - Gentes - Regna

      Zur Rolle von germanischen Rechtsgewohnheiten und lateinischer Schrifttradition bei der Ausbildung der frühmittelalterlichen Rechtskultur

      Thema dieses Bandes ist die Ausbildung einer neuen Rechtskultur im Wandel von der Spätantike zum Mittelalter. Recht (‚Leges‘) wird dabei in Beziehung zu den traditionsbildenden Personenverbänden und Völkerschaften (‚Gentes‘) und den sich neu herausbildenden politischen Einheiten (‚Regna‘) gesehen. Um den Neuansatz der Rechtsentwicklung durch den Eintritt der germanischen Völker und ihrer normativen Vorstellungen angemessen zu erfassen, ist es geboten, ihnen nicht in der Weise der klassischen Rechtsgeschichte eine weitgehend schon ausgebildete und ausdifferenzierte Rechtsordnung zuzuschreiben. Vielmehr ist mit den Kategorien von Ethnologie und Soziologie nach der Entstehung von Recht aus den Traditionen oral überlieferter Ordnungen zu fragen. Daß diese Ordnungen unmittelbar mit den Restbeständen der antiken Hochkultur und mit der jüdisch-christlichen monotheistischen Buchreligion konfrontiert wurden und kulturelle Synthesen bildeten, macht die Besonderheit der mittelalterlich-europäischen Kulturentwicklung aus. Dies in jenem allgemeinen Rahmen wie in seinen historischen Einzelheiten und Kontingenzen zu erfassen, ist Ziel des Bandes.

      Leges - Gentes - Regna
    • Die Beherrschung der ländlichen Welt stellt bis ins Spätmittelalter die wichtigsten Ressourcen und Fundamente der Herrschaft von Adel, Kirche, Fürsten und Königen. In der Deutschen historiographischen Tradition wird diese Struktur mit dem Begriff „Grundherrschaft“ bezeichnet. Der vorliegende Band enthält die nun auch auf deutsch vorliegenden Ergebnisse einer Tagung des Trienter Instituts. Die Autoren problematisieren diesen Begriff einerseits in der - inzwischen unterschiedlichen - Sicht der deutschen, italienischen und französischen Geschichtsschreibung. Andererseits bringen die Verfasser synthetische, landesgeschichtlich fundierte Zusammenfassungen und Weiterführungen der Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte für Deutschland (einschließlich Ostdeutschlands) und Oberitalien. Die Gemeinsamkeiten, vor allem aber die Unterschiede der rechtlich-sozialen Grundstrukturen wie ihrer begrifflichen Deutung nördlich und südlich der Alpen treten durch den Vergleich deutlich hervor.

      Strukturen und Wandlungen der ländlichen Herrschaftsformen vom 10. zum 13. Jahrhundert