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Peter Mrozynski

    1 janvier 1941 – 30 décembre 2023
    SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe
    Sozialgesetzbuch, allgemeiner Teil (SGB I)
    SGB I, allgemeiner Teil
    Verschuldung und sozialer Schutz
    Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    • Das SGB - Allgemeine Teil (SGB I) bildet die Grundlage des Sozialrechts und behandelt zentrale Themen wie Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung, gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation, soziale Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinder- und Erziehungsgeld sowie Wohngeld. Der Kommentar bietet eine praxisnahe und wissenschaftlich fundierte Analyse der gemeinsamen Vorschriften aller Sozialleistungsbereiche, die die Grundsätze des Sozialleistungsrechts festlegen. Die Neuauflage aktualisiert den bewährten Standardkommentar zum SGB I auf den Stand von Februar 2014 und berücksichtigt wichtige gesetzliche Änderungen, darunter die Förderung der elektronischen Verwaltung, die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung auf den Bund, die Einführung eines Betreuungsgeldes sowie die Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Die Autoren, darunter Rechtsanwalt Dr. Peter Mrozynski, ehemaliger Professor an der Hochschule München, haben zahlreiche sozialrechtliche Werke verfasst. Die Zielgruppe umfasst Behörden, Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Versorgungsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger und soziale Einrichtungen.

      SGB I, allgemeiner Teil
    • Zum Werk Das SGB - Allgemeine Teil- (SGB I) enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts, insbesondere: - der Ausbildungsförderung, - der Arbeitsförderung, - der gesetzlichen Krankenversicherung, - der gesetzlichen Rentenversicherung, - der gesetzlichen Unfallversicherung, - der Kinder- und Jugendhilfe, - der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, - der sozialen Pflegeversicherung, - der Sozialhilfe, - der Grundsicherung, - des Kinder- und Erziehungsgeldes, - des Wohngeldes. Das Werk kommentiert für die sozialrechtliche Praxis diese gemeinsamen Vorschriften aller Sozialleistungsbereiche, welche die Grundsätze für das gesamte Sozialleistungsrecht festlegen. Vorteile auf einen Blick - praxisgerecht - wissenschaftlich fundiert - kompakt Zielgruppe Für Behörden, Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger, soziale Einrichtungen.

      Sozialgesetzbuch, allgemeiner Teil (SGB I)
    • Das Kinder- und Jugendhilferecht ist für alle in der Jugendarbeit beschäftigten Berufsgruppen von Interesse, nicht nur für Juristen. Der Standardkommentar zum SGB VIII erleichtert den Zugriff auf die komplexe Rechtsmaterie und hebt die Querverbindungen zu den wichtigen ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen hervor, insbesondere - zu den übrigen Teilen des SGB sowie - zum Recht der elterlichen Sorge. Praxisnahe Darstellung nicht nur für Juristen, sondern für alle mit der Jugendhilfe befassten Praktiker Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand März 2009. Eingearbeitet sind das - FGG-Reformgesetz (FamFG) - Kinderförderungsgesetz - Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie Dr. Peter Mrozynski ist Professor an der Fachhochschule München und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Publikationen. Für Richter, Rechtsanwälte, Studenten, Sozialarbeiter, Jugendämter und -einrichtungen, Familienberatungsstellen.

      SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe
    • SGB IX

      • 596pages
      • 21 heures de lecture

      Mit dem neuen SGB IX ist das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt worden. Die Neukommentierung betont die engen Verknüpfungen des SGB IX zu den übrigen Besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, zu dessen Allgemeinen Teil sowie zum Verwaltungsverfahren und stellt die Vorschriften in einen einheitlichen Zusammenhang. Dabei wird stets der Tatsache Rechnung getragen, dass die Aufgaben der Rehabilitationsträger auch weiterhin unterschiedlich sind. Das Werk beschränkt sich auf den ersten Teil des neuen SGB IX, den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Die Kommentierung der schwerbehindertenrechtlichen Vorschriften des zweiten Teils des SGB IX, welches früher im Schwerbehindertengesetz geregelt war, folgen zum Jahreswechsel nach. (Schorn/Müller-Wenner, SGB IX Teil 2) Für Richter, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Mitarbeiter von Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern sowie von Einrichtungen für behinderte Menschen.

      SGB IX