Eduard Kunz Livres




Jährlich ereignen sich in Deutschland tausende von Gewalttaten, wobei viele Opfer keinen realisierbaren Anspruch gegenüber den Schädigern haben. Das Werk bietet eine praxisnahe Kommentierung der komplexen Rechtsmaterie und erläutert die Hilfen nach dem OEG. Es umfasst alle relevanten Vorschriften des OEG und berücksichtigt die maßgebliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie der Landessozialgerichte. Besonders anschaulich ist die vollständige Darstellung aller Hilfen, einschließlich der Verwaltungsvorschriften und Fragen zur Beweislast. Ungeklärte Rechtsfragen, wie die Vernachlässigung von Kindern, werden ebenfalls behandelt. In der Neuauflage sind die EU-Richtlinie zur Entschädigung von Opfern sowie die Änderungen durch das 3. OEGÄndG berücksichtigt. Die überarbeitete Fassung stellt die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen der letzten Jahre dar, insbesondere zu Themen wie Stalking, Mobbing, Sexualstraftaten, Einbruchsdiebstahl, Schockschäden und Verletzungen durch unbekannte Täter. Die Autoren, Dr. Reinhard Gelhausen und Dr. Bernhard Weiner, bringen umfangreiche Erfahrung in sozialen und rechtlichen Fragen mit. Die Zielgruppe umfasst Richter, Rechtsanwälte, Versorgungsämter, Opferhilfeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände, die sich mit den Herausforderungen der Opferversorgung auseinandersetzen.
Die vorliegende Handausgabe zum Heimgesetz orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis. Der Verwaltungsbeamte, der Sozialarbeiter und der Heimbewohner bekommen mit diesem Kommentar einen Ratgeber in die Hand. Diesem Zweck dienen auch die in dem Anhang aufgenommenen Muster für Altenheim-, Altenwohnheim- und Pflegeheimverträge. Die 9. Auflage berücksichtigt die tiefgreifenden Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 5. November 2001. Durch dieses Gesetz wurden nahezu alle Vorschriften des Heimgesetzes vollständig neugefasst. Aktuelle Literatur und Rechtsprechung sind eingearbeitet. Für Sozialbehörden, Heimleitungen, Heimverwaltungen, Heimbeiräte, Sozialarbeiter, Rechtsanwälte, karitative Dachverbände.