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Stephan Buchholz

    1 janvier 1944
    Eherecht zwischen Staat und Kirche
    Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
    Worte des Rechts - Wörter zur Rechts-Geschichte
    Erbfolge und Wiederverheiratung
    Recht, Religion und Ehe
    Überlieferung, Bewahrung und Gestaltung in der rechtsgeschichtlichen Forschung
    • Recht, Religion und Ehe

      • 494pages
      • 18 heures de lecture

      Diese Bochumer Habilitationsschrift verfolgt das Ziel, die Zusammenhänge zwischen naturrechtlich-rechtstheoretischer Konzeption, theologisch-dogmatischer Ausrichtung und den herrschenden kirchlichen und staatlichen Verfassungsprinzipien in der Zeit zwischen 1680 und 1740 - mit Ausblicken auf das ganze 18. Jahrhundert - zu erhellen. Im Schnittpunkt der grundlegenden theoretischen Fragestellungen steht die Rechts- und Sozialform Ehe; anhand dieser sozialen Institution werden in paradigmatischer Weise die vorangehenden theoretischen Reflexionen gegenständlich veranschaulicht, ein Verfahren, das bereits für die Behandlung des `ius matrimoniale´ im Schrifttum des 17. und 18. Jahrhunderts kennzeichnend war. Die Bandbreite der behandelten Problemkreise, die moralphilosophische, staatsrechtliche, kirchenverfassungsrechtliche, theologiegeschichtliche und eherechtliche Fragen umfaßt, setzt eine entsprechende Auswahl und Vertiefung einzelner Problemfragen voraus. So wird schwerpunktmäßig der wissenschaftliche Beitrag der protestantischen Universitäten des mitteldeutschen Raumes betrachtet. Schließlich werden einzelne Personen, Ereignisse oder Kontroversen herangezogen, die jeweils kennzeichnend für die maßgeblichen Themen und Fragestellungen sein sollen: für das späte Naturrecht der Aufklärung, für eine protestantisch-theologische Grundlegung des Rechts, für den Kompetenzkonflikt zwischen Staat und Kirche in den geistlichen Angelegenheiten, für die Regelungsmacht der weltlichen Obrigkeit in den Ehesachen etc. Ein reichhaltiges und bisher vielfach unerschlossenes Quellenmaterial hat diesen Forschungsansatz gefördert.

      Recht, Religion und Ehe
    • Die Festschrift „Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte“ ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Ergänzt werden diese Themen durch einen aktuellen familienrechtlichen Beitrag. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika. Im Zentrum steht Dieter Werkmüllers tragende Mitarbeit am HRG. Erstmals wird seine reichhaltige Bibliographie veröffentlicht. Ein ausführliches Personen- und Ortsregister ermöglicht eine bequeme Erschließung des Bandes.

      Worte des Rechts - Wörter zur Rechts-Geschichte
    • Diese Studie behandelt einen Teilbereich der Rechtsreformen des 19. Jahrhunderts, der bisher noch wenig Beachtung gefunden hat: die Bemühungen um eine Neugestaltung des Eherechts im kirchlich-konservativen Sinne im sog. „Reaktionsjahrzehnt“. Es handelt sich um einen Zeitabschnitt, in dem Reform des Eherechts als unverzichtbarer Bestandteil konservativer Gesellschaftsreform galt; Friedrich Julius Stahl, der Wortführer der Hochkonservativen, hat dementsprechend nach 1854 einen großen Teil seiner parlamentarischen Tätigkeit der Eherechtsreform gewidmet. Bereits in den Reaktionsjahren war die Eherechtsfrage mit dem institutionellen Konflikt zwischen Staat und Kirche verbunden. Bürgerlicher Gesetzgeber und kirchliche Administration haben von gegensätzlichen Ansatzpunkten aus nach einer Problemlösung gesucht mit einem deutlichen Vorsprung der Kirchenbürokratie. Zu Beginn der „Neuen Ära“ sollten dieReformversuche scheitern; erst im Kulturkampf der siebziger Jahre kam die Eherechtsreform unter verändertem Vorzeichen wieder in Gang.

      Eherecht zwischen Staat und Kirche
    • Gegenstand dieser Arbeit ist der Versuch, die Entstehungsgeschichte der „abstrakten“ Rechtsfiguren des deutschen Immobiliarrechts, der nichtsakzessorischen Grundschuld und des dinglichen Auflassungsvertrages, nachzuvollziehen und die jeweiligen zeitgebundenen Entwicklungszusammenhänge aufzuweisen. Um das komplexe Thema ausreichend erfassen zu können, werden dabei sowohl die Rechtstradition wie der ökonomische Wandel in ihrem Zusammenhang analysiert.

      Abstraktionsprinzip und Immobiliarrecht