Die Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ist ein aktuelles, sowohl rechtspolitisches als auch juristisches Problemfeld. Eine Nutzung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Damit stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Einwilligung überhaupt eingeholt werden darf. So besteht im Datenschutzrecht ein Zweckbindungsgebot, welches eine Datennutzung bis hin zu einem Kontaktverbot einschränken kann. Weiterhin berührt die Gewinnung von Körpersubstanzen für eine kommerzielle Verwendung auch das Wettbewerbsrecht, da hier die Betroffenen in einen wirtschaftlichen Vorgang einbezogen werden. Darüber hinaus kann die Einholung der Einwilligung von den Angehörigen des Betroffenen nach dessen Tod diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Schließlich besteht bei der Einholung die Gefahr eines Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht. Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit der datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und berufsrechtlichen Zulässigkeit der Einholung einer Einwilligung von Patienten und deren Angehörigen.
Hans Joachim Weitz Livres
1 janvier 1904 – 1 janvier 2001





Der einzelne Fall
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Der Band versammelt zwanzig Goethe-Studien von Hans-J. Weitz, dem Wort- und Sinndetektiv der Goethe-Philologie, die im Laufe eines halben Jahrhunderts - der früheste 1940, der jüngste 1995 - entstanden sind.
Der Band beinhaltet drei Dramen, die jüdische Themen behandeln und in den Jahren 1929-1931, also kurz vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, in Berlin inszeniert wurden. Die dem Band beigegebenen Rezensionen der Uraufführungen umfassen das gesamte politische Spektrum von der kommunistischen »Roten Fahne« über die »Jüdische Rundschau« bis zum nationalsozialistischen »Angriff« (Chefredakteur: Joseph Goebbels) und vermitteln damit zugleich ein kulturgeschichtliches Bild jener Zeit.