Ars boni et aequi
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Der Titel des Sammelbandes bezieht sich auf die römisch-rechtliche Definition des Begriffs »Recht« bei Celsus: »Ius est ars boni et aequi«. Der Band präsentiert eine Auswahl nicht in Monographien veröffentlichter wissenschaftlicher Arbeiten von Bruno Primetshofer, Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Wien seit 1983, herausgegeben von seinen Schülern Josef Kremsmair und Helmuth Pree anlässlich seiner Emeritierung 1997. Er reflektiert ein fruchtbares Forscherleben mit richtungsweisenden Beiträgen. Die sechs Abschnitte repräsentieren Primetshofers Hauptforschungsgebiete, darunter Ordensrecht und Eherecht sowie staatskirchenrechtliche Spezialfragen, insbesondere des österreichischen Rechts. Primetshofer, Jahrgang 1929, bleibt neben seiner akademischen Laufbahn eng mit der kirchlichen Rechtspraxis verbunden, als Mitglied zahlreicher kirchlicher Gremien und als gefragter Berater für Bischöfe und Ordensoberer. Sein Werk ist sowohl in der akademischen Welt als auch in der kirchlichen Praxis anerkannt. Der Sammelband würdigt Primetshofers wissenschaftliches Schaffen im kanonischen Recht, der kirchlichen Rechtsgeschichte und dem Staatskirchenrecht und enthält ein vollständiges Verzeichnis seiner Veröffentlichungen. Er ist eine wertvolle Ressource für Kanonisten, Rechtshistoriker und Staatskirchenrechtler und aufgrund der klaren Darstellung auch für ein breiteres Publikum empfehlenswert.

