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Bruno Primetshofer

    12 janvier 1929 – 26 mars 2014
    Ordensrecht
    Ars boni et aequi
    • Ars boni et aequi

      • 1119pages
      • 40 heures de lecture

      Der Titel des Sammelbandes bezieht sich auf die römisch-rechtliche Definition des Begriffs »Recht« bei Celsus: »Ius est ars boni et aequi«. Der Band präsentiert eine Auswahl nicht in Monographien veröffentlichter wissenschaftlicher Arbeiten von Bruno Primetshofer, Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Wien seit 1983, herausgegeben von seinen Schülern Josef Kremsmair und Helmuth Pree anlässlich seiner Emeritierung 1997. Er reflektiert ein fruchtbares Forscherleben mit richtungsweisenden Beiträgen. Die sechs Abschnitte repräsentieren Primetshofers Hauptforschungsgebiete, darunter Ordensrecht und Eherecht sowie staatskirchenrechtliche Spezialfragen, insbesondere des österreichischen Rechts. Primetshofer, Jahrgang 1929, bleibt neben seiner akademischen Laufbahn eng mit der kirchlichen Rechtspraxis verbunden, als Mitglied zahlreicher kirchlicher Gremien und als gefragter Berater für Bischöfe und Ordensoberer. Sein Werk ist sowohl in der akademischen Welt als auch in der kirchlichen Praxis anerkannt. Der Sammelband würdigt Primetshofers wissenschaftliches Schaffen im kanonischen Recht, der kirchlichen Rechtsgeschichte und dem Staatskirchenrecht und enthält ein vollständiges Verzeichnis seiner Veröffentlichungen. Er ist eine wertvolle Ressource für Kanonisten, Rechtshistoriker und Staatskirchenrechtler und aufgrund der klaren Darstellung auch für ein breiteres Publikum empfehlenswert.

      Ars boni et aequi
    • Ordensrecht

      • 288pages
      • 11 heures de lecture

      In dieser vorliegenden 4. Auflage werden die für Ordenspersonen geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen in einer der Systematik der kirchlichen Gesetzbücher folgenden Methode vorgelegt. Erstmals in einer Gesamtdarstellung des Ordensrechts im deutschen Sprachraum wird nicht nur der für die Lateinische Kirche geltende Codex Iuris Canonici vom Jahre 1983, sondern auch der im Jahre 1990 für die Orientalischen Kirchen promulgierte „Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium„ (CCEO) behandelt. Das orientalische Recht ist in mehrfacher Hinsicht Orientierungshilfe und gibt Zeugnis von der legitimen Vielfalt in der einen katholischen Kirche. Papst Johannes Paul II. hat die beiden Codices des kanonischen Rechts als die zwei Lungenflügel bezeichnet, mit denen die Kirche atmet, und er hat zum vertieften Studium dieser Rechtsnormen ermuntert. Diesem Anliegen versucht das Buch zu entsprechen. Die Neuauflage berücksichtigt die seit der Auflage von 1988 eingetretenen kirchenrechtlichen Neuerungen und dient somit zur Orientierung in den das Ordensrecht betreffenden Fragen. Neben dem internen kirchlichen findet auch das staatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz, soweit es sich um für Ordensverbände einschlägige Bestimmungen handelt, entsprechende Berücksichtigung.

      Ordensrecht