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Andreas Heldrich

    20 janvier 1935 – 31 octobre 2007
    Freiheit der Wissenschaft - Freiheit zum Irrtum?
    Festschrift für Murad Ferid
    Das interlokale Privatrecht Deutschlands nach dem Einigungsvertrag
    Herausforderungen des internationalen Zivilverfahrensrechts
    Recht im Spannungsfeld von Theorie und Praxis
    Medien zwischen Spruch und Informationsinteresse
    • Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Das interlokale Privatrecht Deutschlands nach dem Einigungsvertrag
    • Diese Untersuchung beleuchtet den Stellenwert und den rechtlichen Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa, angestoßen durch einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Der Entwurf enthält eine Bestimmung über "unerbetene Anrufe", die sicherstellen soll, dass Teilnehmer, die dies wünschen, keine unerbetenen Anrufe für Werbung oder Verkaufsförderung erhalten. Offensichtlich soll auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Regelung betroffen sein. Die Analyse wirft bedeutende Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, insbesondere zur Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, der Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips sowie dem Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz. Es wird festgestellt, dass eine Angleichung der nationalen Vorschriften zum Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht notwendig ist, um den Binnenmarkt für Telekommunikation zu fördern. Daher kann Art. 100 a EGV nicht als Grundlage für eine Einschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung herangezogen werden. Zudem greift der Vorschlag in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein, darunter das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie die Informationsfreiheit. Ein solcher Eingriff wäre grundre

      Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung