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Fritz Ossenbühl

    1 janvier 1934
    Nebentätigkeit und Grundrechtsschutz
    Entsorgung von Elektrogeräten
    Die Not des Gesetzgebers im naturwissenschaftlich-technischen Zeitalter
    Deutscher Atomrechtstag 2000
    Deutscher Atomrechtstag 2002
    Rundfunk zwischen Staat und Gesellschaft
    • 2012

      Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer „geordneten Beendigung der Kernenergie“ geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigentumsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.

      Verfassungsrechtliche Fragen eines beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie
    • 2005

      Deutscher Atomrechtstag 2004

      • 216pages
      • 8 heures de lecture

      Die in diesem Sammelband zusammengefassten Referate und Diskussionen namhafter Fachleute befassen sich mit aktuellen juristischen Problemstellungen rund um die Kernenergie. Thematisiert werden Fragen nach der Schadensvorsorge in der Betriebsphase der KKW, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Endlagerung, die Problematik der Finanzierung der Standortsuche durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Verbandsmodell) sowie die unterschiedlichen Denkansätze zur Atomaufsicht in Bundesauftrags- oder Bundeseigenverwaltung. Die einzelnen Komplexe werden von den Referenten und Diskutanten analysiert und bewertet. Dem interessierten Fachpublikum eröffnet sich durch die Lektüre des Bandes die Möglichkeit, einen vielschichtigen Einblick in die juristischen Aspekte der aktuell diskutierten Problemstellungen auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu gewinnen. Geleitet und moderiert wird die Diskussion von Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, der bereits die vorangegangenen Atomrechtstage überzeugend präsentiert hat.

      Deutscher Atomrechtstag 2004
    • 2005

      Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste ist eine Vereinigung der führenden Forscherinnen und Forscher des Landes. Sie wurde 1970 als Nachfolgeeinrichtung der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet. Die Akademie ist in drei wissenschaftliche Klassen für Geisteswissenschaften, für Naturwissenschaften und Medizin sowie für Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und in eine Klasse der Künste gegliedert. Mit Publikationen zu den wissenschaftlichen Vorträgen in den Klassensitzungen, zu öffentlichen Veranstaltungen und Symposien will die Akademie die Fach- und allgemeine Öffentlichkeit über die Arbeiten der Akademie und ihrer Forschungsstellen informieren.

      Die deutschen Akademien der Wissenschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • 2001

      Die in dem Sammelband zusammengefaaten Referate und Diskussionen befassen sich mit aktuellen Fragen des Atomrechts. Sicherheitsphilosophie und Sicherheitsstandards werden aus vergleichender Perspektive dargestellt, nationale und internationale Standards in ihrer Entstehung und wechselseitigen Beeinflussung untersucht. Innerhalb der Bundesrepublik wird der Frage nachgegangen, wer die Sicherheitsstandards festlegt. Rechtsfragen standortnaher Zwischenlager werden unter dem Gesichtspunkt der Genehmigungsvoraussetzungen und der verfahrensrechtlichen Problematik erortert. Im Bereich der Entsorgung werden neue Perspektiven der Entsorgung aus der Sicht der Bundesregierung entwickelt. Es folgt eine grundsatzliche Behandlung der Frage, ob die Entsorgung eine Staatsaufgabe darstellt oder als Betreiberpflicht zu qualifizieren ist. Desweiteren geht es um die Bedeutung der Entsorgung fur Genehmigung, Aufsicht und Drittschutz.Der fruhere Prasident des Bundesverwaltungsgerichts, Professor Dr. Horst Sendler, unterzieht schliealich den Entwurf einer Atomgesetznovelle nach dem Stand von September 2000, der in seinen wesentlichen Aussagen unverandert geblieben ist, einer kritischen Analyse.

      Deutscher Atomrechtstag 2000