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Manfred Friedrich

    Verfassung
    Ästhetik in Struktur und Farbe
    Von der stillen Zeit im Jahr
    Landesparlamente in der Bundesrepublik
    Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft
    Ruhestand für Anfänger
    • Ruhestand für Anfänger

      365 inspirierende Ideen für das erste Jahr der Rente

      Achtung, jetzt kommt der Ruhestand! Ein letztes Mal die Arbeitstasche packen, sich früh morgens auf den Weg machen, die Stechkarte zücken und den Rechner hochfahren. So oft haben Sie sich ausgemalt, wie sie ihren Arbeitsplatz hinter sich lassen und sich abends entspannen können ohne an die Arbeit von morgen zu denken. Und jetzt, wo es soweit ist, schleicht sich nach dem Hoch der Gefühle doch ein etwas mulmiges Gefühl ein. Wie geht es weiter? Was soll ich die nächsten Jahre machen?, fragen Sie sich vielleicht. Nicht selten macht sich Angst vor dem dunklen Loch der Langeweile und Sinnlosigkeit im Ruhestand breit. Dieser Ratgeber soll Ihnen den Einstieg in den Ruhestand erleichtern. Er enthält 365 Ideen, die von sozialem Engagement über Ahnenforschung und Hauswechsel bis hin zu reisepraktischen Beispielen reichen. Ziel des Buches ist es, Sie zu inspirieren, neue Dinge auszuprobieren und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen. Das Buch ist ideal für alle, die nach der Pensionierung ein neues Leben beginnen wollen (oder es bereits getan haben), aber nicht wissen, wie es weitergeht. Es enthält 365 inspirierende Ideen, bei denen Sie unabhängig von Ihrer Gesundheit, der familiären Situation oder den finanziellen Möglichkeiten etwas für sich finden können.

      Ruhestand für Anfänger
    • Manfred Friedrich behandelt die Geschichte der Staatsrechtswissenschaft in Deutschland von ihren Anfängen im Konfessionellen Zeitalter bis zur NS-Periode. Das primäre Interesse gilt den allgemeinen Entwicklungsfragen und -linien der Disziplin, nicht der näheren dogmenhistorischen Untersuchung einzelner staatsrechtlicher Begriffe und Doktrinen. Die Fachdisziplingeschichte des Staatsrechts in Deutschland ist jedoch kein autonomer Wissenschaftsprozeß. Sondern sie ist wie mit der allgemeinen geistigen noch mehr mit der politischen und vorab mit der Verfassungsgeschichte verflochten. Der Autor versteht sie erklärtermaßen auch als einen Teil der neueren deutschen Verfassungsgeschichte, seine Arbeit wünscht die Reflexion auf die verfassungsgeschichtlichen Lagen und Probleme zu bereichern und zu vertiefen. Die umfassende Darstellung schließt beim Mangel an Gesamtdarstellungen des Gegenstandes eine Lücke in der rechtshistorischen und rechtswissenschaftlichen Forschung.

      Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft
    • Landesparlamente in der Bundesrepublik

      • 168pages
      • 6 heures de lecture

      Dieses Buch ist keine eigentliche Monographie über die Landesparlamente in der Bundesrepublik, sondern vereint mehrere Arbeiten zu Problemen dieser Parlamente, von denen zwei älteren Datums sind. Die gemeinsame Veröffentlichung ist gerechtfertigt, da eine umfassende wissenschaftliche Arbeit über die Landesparlamente noch fehlt. Zudem ist es schwierig, fast ein Dutzend Parlamente systematisch zu behandeln. Wer dies versucht, muss mit größeren Schwierigkeiten rechnen als bei der Analyse eines einzelnen Parlaments. Daher wird in diesem Band ein Teil der Probleme der Landesparlamente in mehreren selbständigen, abgeschlossenen Arbeiten behandelt. Auf diese Weise können die betreffenden Probleme gründlicher erörtert werden, als es in einer Arbeit möglich wäre, die die Gesamtheit der Probleme von elf individuellen Parlamenten abdecken möchte. Der Nachteil dieser Herangehensweise besteht jedoch darin, dass in einer Aufsatzsammlung die grundlegenden Untersuchungsgesichtspunkte nicht so detailliert dargestellt werden können wie in einer systematischen Arbeit. Dies wird wahrscheinlich als der wichtigste Nachteil der Sammlung angesehen. Zudem gibt es über die Landesparlamente keine speziellen „Leitbilder“ wie bei den konkurrierenden „Leitbildern“ des Bundestages, was die Analyse unter den heutigen Bedingungen eines „unitarischen“ oder „kooperativen“ Föderalismus zusätzlich erschwert.

      Landesparlamente in der Bundesrepublik