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Karl Heinz Below

    Bürgerliches Recht, Schuldrecht, besonderer Teil
    Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil
    Bürgerliches Recht Schuldrecht, Allgemeiner Teil
    • Der Wirtschaftswissenschaftler hat häufig und intensiv mit dem Recht der Schuldverhältnisse zu tun, wobei nicht alle Fragen für ihn die gleiche Relevanz wie für Juristen haben. Der Verfasser sieht sich daher zwei Hauptaufgaben gegenüber: Zunächst muss er eine verständliche Darstellung des gesamten Rechtsstoffes bieten, die nur grundlegende juristische Kenntnisse voraussetzt, aber dennoch wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und den aktuellen Stand der Meinungen widerspiegelt. Zudem sind die speziellen Interessen von Wirtschaftswissenschaftlern zu berücksichtigen, was eine Auswahl der Themen erfordert. Nebensächliche Fragen werden oft nur kurz behandelt, während die wirklich bedeutsamen Probleme ausführlicher behandelt werden. Zu jedem Themenbereich wird weiterführende Literatur zitiert, und wichtige höchstrichterliche Entscheidungen werden häufig erwähnt. Zahlreiche Beispiele sollen die Darstellung lebendig und anschaulich gestalten, insbesondere für Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Der Inhalt umfasst unter anderem die Begriffe des Schuldverhältnisses, die Quellen und Literatur des Schuldrechts sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen und die Vertragsfreiheit.

      Bürgerliches Recht Schuldrecht, Allgemeiner Teil
    • Inhaltsverzeichnis§ 1 Einleitung.Erster Abschnitt Schuldverhältnisse aus Rechtsgeschäften.Erstes Kapitel Veräußerungsverträge.Zweites Kapitel Die auf Gebrauchsüberlassung gerichteten Verträge.Drittes Kapitel Die auf eine Tätigkeit gerichteten Schuldverhältnisse.Viertes Kapitel Die Gesellschaft.Fünftes Kapitel Gemischte und atypische Verträge.Sechstes Kapitel Besondere Arten von Leistungsversprechen.Zweiter Abschnitt Schuldverhältnisse außerhalb der Rechtsgeschäfte.Erstes Kapitel Die Gemeinschaft / Die Vorlegung von Sachen.Zweites Kapitel Die ungerechtfertigte Bereicherung.Drittes Kapitel Die unerlaubten Handlungen.

      Bürgerliches Recht, Schuldrecht, besonderer Teil