Erich Buchholz - Kleines Traktat über den Rechtsstaat
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Buchholz est un juriste et avocat allemand qui a exercé en République Démocratique Allemande. Suite à la réunification allemande en 1990, il s'est concentré sur la défense d'individus accusés dans des affaires liées à des tentatives de fuite de la RDA. Il est un critique reconnu de ce qu'il décrit comme l'annexion judiciaire de l'ancienne République Démocratique Allemande, notamment en ce qui concerne les procédures judiciaires contre ceux qui ont tenté de franchir ses frontières.






Das Grundgesetz ist gar nicht so übel, doch die gesellschaftliche Wirklichkeit ist es. Das liegt nicht nur daran, dass das GG immer wieder geändert und den politischen Verhältnissen angepasst wurde, sondern vor allem an der Absicht der Herrschenden, die Macht zu behalten. Erich Buchholz zeigt an einzelnen Beispielen, wie und warum das so ist.
Rechtsstaatlichkeit, so heißt es, ist das A und O der Demokratie, und: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Inzwischen hat hierzulande jeder seine Erfahrungen mit dem Rechtsstaat gemacht und festgestellt: Da herrschen oft Zufall und Unbe rechenbarkeit. Doch das ist nur der äußere Schein, meint der Jurist Buchholz. Und erklärt, ausgehend von Beispielen und Erfahrungen seiner Mandanten, juristische Ideologie und juristische Abstraktion, mit der geschickt der Klassencharakter des bundesdeutschen Rechts verschleiert wird.
Welche Rechte gewannen die DDR-Bürger durch den Beitritt? Haben sie Rechte verloren?
Welche Rechte gewannen die DDR-Bürger durch den Beitritt? Haben sie Rechte verloren? Am 3. Oktober 1990 kamen buchstäblich über Nacht ein fremdes Recht und eine fremde Justiz über die DDR-Bürger. Glockenschlag Mitternacht traten die DDR-Gesetze außer Kraft und die Justiz der BRD an ihre Stelle – ein in der Menschheitsgeschichte einmaliger Vorgang! Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BRD-Grundgesetzes gelangten die Bürger der DDR in einen »Rechtsstaat«, heißt es. Doch was bedeutet das für die Bürgerin, für den Bürger? Welche Rechte gewannen sie dadurch? Und welche verloren sie? Ein »Rechtsstaat« muss sich an dem in ihm gesetzten Recht messen lassen. Wie das bundesdeutsche Recht beschaffen ist und wie es funktioniert, wurde den DDR-Bürgern vorenthalten. Die Mehrheit der Abgeordneten der letzten Volkskammer der DDR, die die Übergabe an die BRD organisierten, waren rechtsunkundig – oder es schien sie nicht zu kümmern. Erich Buchholz liefert in diesem Band erstmalig eine Darstellung der Rechtsgewinne – und der Rechtsverluste – für Bürger des »Beitrittsgebietes«. Dabei stehen die Rechte des »normalen Bürgers« im Mittelpunkt.
War das Justizsystem der DDR das »beste je in Deutschland«? Diese provokante Frage stellt hier jemand, der es wissen muss. Prof. Dr. Erich Buchholz ist als ehemaliger Richter und Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin ein ausgewiesener Kenner der DDR-Justiz. Fern jener plakativen Parole vom »Unrechtsstaat« skizziert er im vorliegenden Band die Entstehungsgeschichte, das grundlegende Anliegen und das praktische Funktionieren der Justiz in der DDR. Zur historischen Bewertung stellt er dem eine knappe aber gründliche Analyse der BRD-Gerichtsbarkeit gegenüber. Seine Perspektive ist dabei die des Staatsbürgers, sein Kriterium für die Beurteilung die Frage, inwieweit das jeweilige System für die Bürger gut und verständlich, und Justiz und Rechtsordnung bürgernah und bürgerfreundlich geordnet sind. Das Ergebnis seiner Arbeit ist ein fundierter Beitrag zur Justizgeschichte, der auch gerade juristischen Laien eine überaus spannende Lektüre bietet. Wer sich ein Bild über die Arbeit der Gerichte in der DDR machen will, ohne auf angestaubte Positionen aus den Zeiten des kalten Krieges hereinzufallen, sollte dieses Buch lesen.