Spiros Simitis Livres






Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird erstmals ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert, das die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie viele spezifische Datenschutznormen weitgehend ersetzt. Der Nomos-Kommentar zum Datenschutzrecht erläutert in der Tradition des BDSG-Kommentars von Simitis alle relevanten Fragen und prägt damit die Meinungsbildung. Die Kommentierungen berücksichtigen den wissenschaftlichen Diskurs umfassend und liefern dogmatisch fundierte Argumente, die auch in streitigen Verfahren durchsetzbar sind. Der Großkommentar fokussiert auf die freiheitsrechtsorientierte Auslegung der Vorschriften, die Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten sowie den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Zudem werden die Auswirkungen der zunehmenden Europäisierung, einschließlich der europarechtlichen Interpretation und der Stellungnahmen des zukünftigen Europäischen Datenschutzausschusses, behandelt. Die Diskussion über die Anwendungsbereiche der Vorschriften, insbesondere im Arbeitnehmer- und Internetdatenschutz, wird umfassend beleuchtet. Die Neuregelungen des seit dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes, basierend auf dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, sind durchgehend berücksichtigt. Wichtige Themen sind die Rechte der Betroffenen, internationale Datentransfers, Datenschutz durch Technik, sowie der Umgang mit Big Data.
Bundesdatenschutzgesetz
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Der Großkommentar behandelt aktuelle und kontrovers diskutierte Themen im Datenschutz, darunter die Übermittlung von Daten ins Ausland, die Rolle interner Datenschutzbeauftragter, die Aufgaben der Aufsichtsbehörden sowie die Verwendung biometrischer Daten. Weitere Aspekte sind neue Formen der Datensammlung wie Kundenkarten, die Zulässigkeit des Online-Zugriffs auf Daten und der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien. Die Kommentierung bezieht auch europarechtliche Entwicklungen und Abgrenzungsfragen zum Informationsfreiheitsgesetz mit ein. Die Autoren sind Experten auf ihrem Gebiet: Dr. Johann Bizer, Stellvertreter des ULD Schleswig-Holstein; Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat im Bundesbeauftragtenamt für Datenschutz; Dr. Alexander Dix, Datenschutzbeauftragter in Berlin; Dr. Eugen Ehmann, Regierungsdirektor in Erlangen; Walter Ernestus, Informatiker im Bundesbeauftragtenamt; Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär a. D.; Dr. Otto Mallmann, Richter am Bundesverwaltungsgericht; Dr. Thomas B. Petri, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Spiros Simitis, Professor für Bürgerliches Recht in Frankfurt; Bettina Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz in Düsseldorf; und Dr. Stefan Walz, Ministerialrat im Bundesministerium für Justiz. Mit Mitarbeit von Anne Arendt, M. A., von der Forschungsstelle für Datenschutz an der Universität Frankfurt.
Gleich dreimal hat der Rat der Innen- und Justizminister einheitliche Datenschutzregeln für alle Informationssysteme gefordert. Genutzt hat es nichts, und zwar selbst dann, wenn, wie im Juni 2003, eine verbindliche Frist festgesetzt wurde. Statt dessen ist fast nur noch von der Notwendigkeit die Rede, neue Daten aufzunehmen, mehr Zugriffsmöglichkeiten vorzusehen und überhaupt die einzelnen Systeme besser zu verzahnen. Und dies obwohl der Verfassungsentwurf der Union den Datenschutz ausdrücklich als eine der Grundvoraussetzungen ihrer demokratischen Struktur erkennt. Die Studie von Spiros Simits greift diesen Entwurf auf und legt die Verabschiedung der längst fälligen nationalen Datenschutzvorschriften nahe. Wie dies – unter Berücksichtigung der veränderten Sicherheitsrisiken, aber auch der zu respektierenden Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger – geschehen kann, zeigt das Gutachten auf, das der Autor für das Bundesministerium erstellt hat und dessen Vorschläge auch in den Vorarbeiten zum Ratsbeschluss vom Juni 2003 aufgegriffen wurden.
"Der Großkommentar "Simitis" führt die Loseblattsammlung Simitis, Dammann, Geiger, Mallmann, Walz, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, fort, ergänzt und komplettiert diese und steht jetzt als gebundene Ausgabe auf dem neuesten Stand zur Verfügung! Der "Simitis" greift die Neuregelungen und Regelungszusammenhänge in einer kritischen und ausführlichen Kommentierung auf und geht besonders auf die für die Alltagspraxis wichtigsten Aspekte ein, z.B. die neu bestimmten Aufgaben und Befugnisse betrieblicher und behördlicher Beauftragter das Datenschutzaudit die Sonderbehandlung sensitiver Daten die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland. Der Kommentar berücksichtigt und bewertet die gesetzlichen Regelungen immer auch im Hinblick auf ihre Richtlinienkonformität. Der besondere Vorteil: Die Kommentierung beinhaltet bereits das 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002 und das 3. Gesetz zur Änderung verfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.08.2002."--Verlag.