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Hasso Hofmann

    4 août 1934 – 21 janvier 2021
    Verfassungsrechtliche Perspektiven
    Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie
    Das Recht des Rechts, das Recht der Herrschaft und die Einheit der Verfassung
    Die Entdeckung der Menschenrechte: zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948
    Legittimità contro legalità
    Rechtsphilosophie nach 1945
    • Rechtsphilosophie nach 1945

      Zur Geistesgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

      • 75pages
      • 3 heures de lecture

      Die Wandlungen der Rechtsphilosophie nach 1945 werden umfassend analysiert, wobei der Fokus auf den politischen, sozialen und kulturellen Veränderungen liegt. Der Verlauf reicht von der Naturrechtsrenaissance der Nachkriegszeit über die Theoriediskussionen der Reformzeit bis hin zur aktuellen Debatte über die Universalisierbarkeit der Menschenrechtstradition im Kontext der Globalisierung. Diese umfassende Betrachtung beleuchtet die Entwicklung des Rechtsdenkens und dessen Anpassung an neue gesellschaftliche Herausforderungen.

      Rechtsphilosophie nach 1945
    • Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Die Entdeckung der Menschenrechte: zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948
    • Oskar Bülow schloss 1885 seine Rede über »Gesetz und Richteramt« mit dem Satz: »Nicht das Gesetz, sondern Gesetz und Richteramt schafft dem Volk sein Recht!« Dies verdeutlicht die doppelpolige Struktur des verfassungsstaatlich organisierten Rechtssystems. Recht durch Richterspruch und Recht aus Parlamentsbeschluss sind zwei unterschiedlich akzentuierte Begriffe. Die Unterschiede zwischen richterlicher Rechtsfindung und politischer Rechtsetzung sind komplexer, als es die einfache Gegenüberstellung von Normierung und deren Anwendung vermuten lässt. Der Übergang vom Allgemeinen zum Besonderen erfolgt nicht direkt deduktiv. Diese Unterschiede betreffen sowohl den Gegenstand und die Art der Entscheidungen als auch das Verfahren, die Handlungsmodalitäten, den Horizont und die Rechtfertigung der normativen Verbindlichkeit, sei sie individuell oder allgemein. Der Versuch, das Gesetz hierarchisch zu überordnen, stößt auf methodologische Schwierigkeiten und auf einen weiteren Bestimmungsgrund richterlicher Rechtsfindung: die tradierte Rechtsdogmatik und die gelebte Rechtsethik, über die der Gesetzgeber nicht uneingeschränkt verfügen kann. Somit bleibt die verfassungsrechtliche Rechtseinheit paradox.

      Das Recht des Rechts, das Recht der Herrschaft und die Einheit der Verfassung
    • Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie

      Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 13. Dezember 1995

      • 23pages
      • 1 heure de lecture

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie