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Klaus Hansmann

    TA Luft
    Die neuen Smog-Verordnungen
    TA Lärm
    Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
    Grundzüge des Umweltrechts
    Umweltrecht und richterliche Praxis
    • Das Werk enthält eine systematische Darstellung der Grundlagen und der verschiedenen Gebiete des Umweltrechts. Die einzelnen Themen werden von Autoren behandelt, die speziell auf den von ihnen bearbeiteten Rechtsgebieten über große Erfahrungen und eine hohe fachliche Kompetenz verfügen. Auf diese Weise werden vielfältige Anregungen zur wissenschaftlichen Diskussion gegeben. Der überwiegende Teil der Autoren ist Mitglied im „Arbeitskreis für Umweltrecht“, der sich im April 1972 konstituierte und seine Aufgabe darin sieht, die rechts- und verwaltungspolitischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Bundesrepublik zu diskutieren. In diesem Buch werden Probleme vertieft, die in dieser Art im Fachschrifttum noch nicht behandelt worden sind. Im Hinblick auf das in Vorbereitung befindliche Umweltgesetzbuch dienen die Ausführungen dazu, auch dessen Grundlagen darzustellen sowie die Vorteile und Schwächen des geltenden Rechts bewusst zu machen. Den im Umweltbereich tätigen Praktikern bieten die „Grundzüge des Umweltrechts“ eine wirksame Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben. Mit der dritten Auflage erscheint dieses Standardwerk umweltrechtlicher Literatur punktgenau in der entscheidenden Erarbeitungsphase des Umweltgesetzbuches.

      Grundzüge des Umweltrechts
    • TA Lärm

      • 245pages
      • 9 heures de lecture
      TA Lärm
    • Die 27. Auflage der bewährten Sammlung enthält - neben einer ausführlichen Einführung - alle einschlägigen Vorschriften zum Bundesimmissionsschutzrecht mit Erläuterungen. Angedruckt sind u. a. das BImSchG mit Durchführungsverordnungen, die EMAS-Privilegierungs-Verordnung, die TA Luft und TA Lärm, das USchadG, das TEHG, das ZuG 2012 und die ZuV 2012 sowie das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Die zum 31.1.2009 in Kraft getretenen Änderungen der 13. und 17. BImSchV sind ebenso berücksichtigt wie die neue Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV).

      Bundes-Immissionsschutzgesetz