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Albert Bleckmann

    20 février 1933 – 17 mars 2004
    Allgemeine Staats- und Völkerrechtslehre
    Von der individuellen Religionsfreiheit des Art. 9 EMRK zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
    Ermessensfehlerlehre
    Vom Sinn und Zweck des Demokratieprinzips
    Völkerrecht
    Grundgesetz und Völkerrecht
    • Das Werk unterscheidet sich in zweifacher Hinsicht von den alt hergebrachten Es bemuht sich vor allem um die Darstellung der Grundlagen, die in anderen Nachschlagewerken haufig vernachlassigt werden, deren Kenntnis aber fur das Verstandnis des Themenkomplexes unabdingbar ist. In der Tat geht die Kenntnis der Grundlagen und die Ubersichtlichkeit verloren, wenn die Lehrbucher wie generell ublich die Praxis und die Rechtsprechung umfassend darstellen, die uberwiegend jedoch nur punktuelle Einzelfragen betreffen. Zweitens dient das Werk auch durch einen neuartigen Aufbau einem tieferen Nach einleitenden allgemeinen Kapiteln uber Grundfragen und der Geschichte des Volkerrechts wird im zweiten Teil das Kompetenz- oder Koexistenzvolkerrecht, im dritten Teil das Kooperationsvolkerrecht dargestellt. Das Buch schlieat mit den Sanktionen des Volkerrechts, insbesondere der Repressalie und des Schadensersatzrechts und mit einer Darstellung des ius ad bellum.

      Völkerrecht
    • Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes stehen die Funktionen des Demokratieprinzips. Der Autor will keine umfassende Demokratiegeschichte schreiben, sondern vielmehr eine Begründung für die Erforderlichkeit des Demokratieprinzips liefern. Dabei wird ein Schwerpunkt sowohl auf den ideengeschichtlichen Hintergrund als auch auf die gegenwärtige Bedeutung des Demokratieprinzips gelegt. Bleckmann sieht den Zweck des Demokratieprinzips nicht primär in der Selbstbestimmung der Individuen, sondern vor allem in der Durchsetzung der Allgemeininteressen, die aus einer Abwägung der grundrechtlich geschützten Individualinteressen hervorgehen. Das Demokratieprinzip dient demzufolge deren Durchsetzung, weil es gewährleistet, daß sich die Individualinteressen und damit auch die Allgemeininteressen in den staatlichen Entscheidungen wiederfinden. Weil staatliche Entscheidungen somit den Schutz der Grundrechte zum Inhalt haben, dient das Demokratieprinzip mittelbar auch der Durchsetzung anderer Staatszielbestimmungen wie dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip. Der Autor beschränkt sich bei der Untersuchung nicht auf seine sehr tiefgreifenden philosophischen und theoretischen Überlegungen, sondern er bringt diese in Bezug zu modernen verfassungsrechtlichen Problemen, was dem Werk auch eine große praktische Relevanz verleiht.

      Vom Sinn und Zweck des Demokratieprinzips