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Oskar Hartwieg

    Die geheimen Materialien zur Kodifikation des deutschen Internationalen Privatrechts
    Die Entscheidung im Zivilprozess
    Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß
    Die Kunst des Sachvortrags im Zivilprozess
    Tatsachen- und Normarbeit im Rechtsvergleich
    Rechtstatsachenforschung im Übergang
    • Die Aufsätze von Oskar Hartwieg kreisen um die richterliche Arbeit am Sachverhalt und an den Normen - ein Thema, das im Mittelpunkt seiner Forschungstätigkeit stand. Überzeugt davon, daß der deutsche Zivilprozeß im internationalen Wettbewerb dem englischen unterlegen sei, suchte er in seinen Veröffentlichungen die Schwachstellen des deutschen Rechts aufzuspüren, um Ansätze und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Die Auswahl der Aufsätze und ihre Präsentation ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Herausgeber mit den Schülern Oskar Hartwiegs. Gerhard Kegel, der Hartwiegs Arbeiten von Beginn an verfolgt und kommentiert hat, würdigt in einem einleitenden Vorwort die einzelnen Aufsätze unter fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten.

      Tatsachen- und Normarbeit im Rechtsvergleich
    • Das Verhältnis zwischen Fall und Norm ist eine Grundfrage der modernen Rechtswissenschaft. Oskar Hartwieg begreift Fall und Norm als veränderliche Größen, die nicht einfach zu trennen sind und bei der juristischen Entscheidungsfindung aneinander angeglichen werden müssen. Ihn interessiert vor allem, wie die Arbeit des Richters am Sachverhalt theoretisch zu erfassen ist. Dabei kritisiert er die vorherrschende »normative Sicht«, die den Willen des Gesetzgebers zum allgemeinen Maßstab erklärt. Hartwieg möchte gar nicht anzweifeln, daß sich die Tätigkeit des Juristen vornehmlich auf Rechtstexte bezieht, sei es auf das mehr oder weniger abstrakt formulierte einzelne Gesetz oder auf dessen Wechselwirkungen mit anderen Normen. Doch ist die Jurisprudenz mehr als eine lediglich textgebundene Wissenschaft. Dies zeigt schon das Wort »Sachverhalt«, welches der »Sache ihr eigenes Verhalten« zubilligt (Gadamer) und dadurch eine eigentümliche Distanz zwischen der Sprache und den Dingen zum Ausdruck bringt. Es ist eben jene Distanz, der Hartwiegs Forschungsinteresse gilt und die in aktuellen rechtstheoretischen Diskussionen wieder eine wichtige Rolle spielt.

      Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß