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Gunther Schwerdtfeger

    7 novembre 1934
    Die Wirksamkeitsbegründung bei Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen
    Pluralistische Arzneimittelbeurteilung (Organotherapeutika)
    Rechtsfragen zu § 116 AFG n.F.
    Grundrechtsgeleitete Pflegeberechtigung der privaten Pflegedienste (§ 132 a SGB V)
    Die Grenzen des Demonstrationsrechts in innerstädtischen Ballungsbereichen
    Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung
    • Zum Werk Der Klassiker der Klausurvorbereitung macht die Studierenden und Referendare in einer Grundfallsystematik intensiv mit den Pflichtfachbereichen des öffentlichen Rechts vertraut. Die Autoren beschränken sich hierbei nicht auf die bloße Stoffvermittlung, sondern wollen vielmehr das Verständnis für die Materie durch Schulung von systematischem Denken und Methodik wecken sowie für Fehlerquellen sensibilisieren. Das Werk beschränkt sich auf die klausurrelevanten Teile des öffentlichen Rechts und ermöglicht so eine effektive und konzentrierte Vorbereitung auf die Fallbearbeitung in Übung, Zwischenprüfung und Examen. Vorteile auf einen Blick - bewährter und eingeführter Titel bereits in 14. Auflage - klausur- und fallorientierte Aufbereitung der relevanten Probleme des öffentlichen Rechts - optimal zur Wiederholung und Examensvorbereitung geeignet Zur Neuauflage Mit der 14. Auflage geht der „Schwerdtfeger“ in die zweite Generation und verbindet so jahrzehntelange Erfahrung mit der Nähe zum Adressatenkreis. Der europarechtliche Teil wird an die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon angepasst und entsprechend der zunehmenden Prüfungsrelevanz ausgebaut. Weitere Neuerungen beziehen sich z. B. auf das Entschädigungsrecht und verschiedene Bereiche des Staatsrechts. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.

      Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung
    • Der Autor, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht, untersucht die Vertragsbeziehungen zwischen den privaten Pflegediensten und den Krankenkassen in der häuslichen Krankenpflege. Es wird erstmals versucht, alle aktuellen Einzelprobleme der Vertragspraxis über ein grundrechtsgeleitetes Gesamtkonzept von den rechtsdogmatischen Grundlagen her zu lösen. Wichtige Ergebnisse der Untersuchung sind: • Prinzipieller Anspruch der Pflegedienste auf vertragliche Einigung; • Keine »Privatautonomie« der Krankenkassen und keine Ermächtigungsgrundlage für »Vertragsdiktate«; • Anspruch der Pflegedienste auf »Verhandlungsparität« über verbandsgeführte Vertragsverhandlungen und auf Überwindung von »Pattsituationen« über vertragliche Schiedsstellen; • Fortbestehen der Pflegeberechtigung in »vertragslosen« Zwischenzeiten. Über die Pflege hinaus hat die Arbeit grundlegende Bedeutung für alle »externen« Leistungserbringungsverträge sowie für das Reformstichwort »Einkaufsmodell«.

      Grundrechtsgeleitete Pflegeberechtigung der privaten Pflegedienste (§ 132 a SGB V)
    • Die dogmatische Struktur der Eigentumsgarantie

      Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 27. Oktober 1982

      • 40pages
      • 2 heures de lecture

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Die dogmatische Struktur der Eigentumsgarantie