Die Auseinandersetzungen um das jüdische Leben sowie die Themen Israel und Palästina werden in Deutschland besonders intensiv diskutiert. Die Autoren analysieren die Hintergründe dieser Debatten und beleuchten, weshalb sie in Deutschland mit einer besonderen Schärfe geführt werden. Der erste Teil des Buches bietet eine fundierte Grundlage, um die komplexen Positionen und die gesellschaftlichen Dynamiken besser zu verstehen.
Die Sammlung bietet einen tiefen Einblick in die Kriminalwissenschaft, fokussiert auf Themen wie Strafverfolgung, Abolitionismus und die Rolle des Strafvollzugsarchivs. Sie beleuchtet die Arbeit des Gründers Johannes Feest und die Entstehung des Alternativkommentars zum deutschen Strafvollzugsgesetz. Ein zentraler Aspekt ist die jahrzehntelange Korrespondenz mit Gefangenen, die für die Forschung und rechtspolitische Diskussionen von großer Bedeutung ist. Die Aufsätze thematisieren die Realität in Gefängnissen und die Notwendigkeit eines Umdenkens im Strafvollzug.
Eine Untersuchung zum Rechtsschutz im Strafvollzug
252pages
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Die Untersuchung geht der Frage nach, wie effektiv der gerichtliche Rechtsschutz für Strafgefangene ist. Mittels quantitativer und qualitativer Analyse werden exemplarisch die Hindernisse für einen effektiven Rechtsschutz in totalen Institutionen aufgezeigt und vor allem die behördlichen Strategien der Behinderung und Verhinderung von Gefangenenbeschwerden dargestellt. Die Untersuchung schließt mit kriminalpolitischen Vorschlägen zur Verbesserung der negativen Rechtsschutzbilanz.
Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen, was die meisten Bundesländer bereits genutzt haben. Die Neuauflage wurde vollständig neu konzipiert, um das Werk als klassischen Kommentar für die Praxis anzubieten, anstatt es in ein Handbuch zu verwandeln. Alle landesrechtlichen Vorschriften werden kommentiert und die Abschnitte thematisch geordnet, orientiert an der Struktur des Musterentwurfs. Zudem werden die weiterhin geltenden Normen des Strafvollzugsgesetzes erläutert. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem der Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Sicherungsverwahrung, der Frauenstrafvollzug sowie die Behandlung von ausländischen, drogenabhängigen und psychisch kranken Gefangenen. Das Werk orientiert sich an den praktischen Bedürfnissen und bezieht Erkenntnisse aus Soziologie, Psychologie und Theologie ein. Es wertet praktische Erfahrungen des Strafvollzugs aus und ist somit ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Richter, Anwälte und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten. Die Autoren berücksichtigen auch die Europäisierung des Strafrechts, indem sie relevante europäische Normen einbeziehen. Herausgeber sind Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die 6. Auflage bleibt bis zur Neuauflage verfügbar. Zielgruppe sind Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Justizvollzugsanstalten.
Das Werk ist einer der renommiertesten und wichtigsten Kommentare zum Strafvollzugsrecht. Ausgehend von den Regeln des Strafvollzugsgesetzes des Bundes erläutert der Kommentar die in den einzelnen Bundesländern gültige Rechtslage und beschreibt insbesondere die Besonderheiten, die sich aus den bis dato in vereinzelten Bundesländern erlassenen Landesstrafvollzugsgesetzen ergeben. Die Kommentierung orientiert sich ganz besonders an den Bedürfnissen der Praxis und spannt dabei einen Bogen zu den Erkenntnissen anderer wissenschaftlicher Disziplinen wie der Soziologie, Psychologie und Theologie. Da der Kommentar darüber hinaus durchgängig praktische Erfahrungen des Strafvollzugs auswertet, ist er für Richter, Anwälte und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten ein unverzichtbares Nachschlagewerk. Auch der zunehmenden Europäisierung des Strafrechts tragen die Autoren durch die verstärkte Einbeziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Gefängnisregeln etc. Rechnung. Weil sich das Werk den Rechten des Strafgefangenen besonders intensiv widmet, ist es für die Strafverteidigung im Strafvollzug ein unverzichtbarer Wegweiser. Die Autoren sind eng verbunden mit dem Strafvollzugsarchiv. Der Kommentar stellt die Basis für die dort gewährleistete Rechtsberatung von Gefangenen dar.