Das Lehrbuch bietet eine gründliche Einführung in das Europarecht und beleuchtet zentrale Aspekte wie die Organe der Europäischen Union, die Prozesse der Rechtsetzung und des Vollzugs sowie das Rechtsschutzsystem. Darüber hinaus werden die EU-Grundrechte und -grundfreiheiten behandelt, ergänzt durch eine Analyse ausgewählter Politiken und grundlegender Elemente der Außenbeziehungen der EU. Es richtet sich an Studierende und Interessierte, die ein vertieftes Verständnis für die rechtlichen Strukturen und Herausforderungen innerhalb der Europäischen Union entwickeln möchten.
Dieses neue Werk bietet eine umfassende Einführung in die Probleme des Europarechts. Behandelt werden u. a. die Organe der Europäischen Union, die Rechtssetzung und der Vollzug primären und sekundären Gemeinschaftsrechts sowie dessen Grundfreiheiten. Dabei wurde die Neuordnung des Gemeinschaftsrechts durch den Vertrag von Amsterdam ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Damit ist das Buch eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen, aber auch Referendaren zu empfehlen. Prof. Dr. Helmut Lecheler ist ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin und lehrt Öffentliches Recht und Europarecht. Dr. Jörg Gundel ist Assistent an der Freien Universität Berlin Für Studenten an Universitäten, auch mit Wahlfach Europarecht und Referendare
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger übernehmen zahlreiche Hoheitsaufgaben, die gemäß Art. 33 IV GG in der Regel Beamten vorbehalten sind. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist umstritten. Die Autoren analysieren das Tätigkeitsfeld der Sozialversicherungsträger, insbesondere in Bezug auf die gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Sie lehnen eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche ab und prüfen differenziert, inwieweit einzelne Dienstposten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen betraut sind. Es zeigt sich, dass ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muss. Obwohl diese Fragen bisher nicht eindeutig durch höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden sind, unterstützen die bisherigen Stellungnahmen des BVerfG, BVerwG, BGH und BAG die hier vertretene Sichtweise zu Art. 33 IV GG. Die Ersetzung von Angestellten durch Dienstordnungsangestellte genügt diesen Anforderungen nicht, da diese dem Beamtenverhältnis stark angenähert sind. Zudem ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten, bei dem Dienstordnungsangestellte durch Tarifangestellte ersetzt werden. Diese Praxis entfernt sich weiter von der verfassungsrechtlich geforderten Gestaltung und stellt einen weiteren Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Das Buch dient der Vorbereitung auf die Examensklausuren im Europarecht; es wendet sich daher primär an fortgeschrittene Studierende des Wahlfachs und deckt den Prüfungsstoff dieser Wahlfachgruppe in 17 Fällen auf Examensniveau ab. Auch Anfänger der Wahlfachgruppe und Studenten, die das Europarecht im Pflichtfach-Bereich erarbeiten wollen, können die Fallsammlung - idealerweise neben einem Lehrbuch - sinnvoll nutzen. Die thematische Bandbreite der 17 Klausurfälle von relativ einheitlichem (hohen) Schwierigkeitsgrad reicht von den Grundlagen und Institutionen der Gemeinschaft über das Verhältnis zum nationalen Recht, die Probleme des Rechtsschutzsystems der Gemeinschaft einschließlich der verschiedenen Ebenen des Grundrechtsschutzes, den Vollzug des Gemeinschaftsrechts (einschließlich Fragen der Staatshaftung), die grundsätzlichen Probleme und Einzelfragen der Grundfreiheiten bis hin zu den Politiken der Gemeinschaft (stellvertretend hier die Agrarpolitik) sowie zu den besonders klausurrelevanten Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft und der Bezüge zum Völkerrecht. Die Schwerpunkte der Fälle, die regelmäßig mehrere dieser Probleme verbinden, werden im jeweiligen Untertitel stichwortartig benannt; die behandelten Probleme können auch über das Sachverzeichnis erschlossen werden.
Gedanken zur "Radbruch'schen Formel". Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 1. Dezember 1993
28pages
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.