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Heide M. Pfarr

    Quoten und Grundgesetz
    Diskriminierung im Erwerbsleben
    Rechtsprobleme der Telearbeit
    Kollektivverfahren im Arbeitsrecht
    Ein Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft
    Gleichbehandlungsgesetz
    • Die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechter – auch im Bereich der Gleichberechtigung – leidet unter schwerwiegenden Defiziten, gleichzeitig nimmt die Mißachtung von Tarifverträgen zu. Die Verankerung kollektiver Elemente im Prozeßrecht würde den Rechtsschutz erheblich verbessern. Die Autorinnen analysieren die bestehenden Defizite und entwickeln ein Modell für ein Kollektivverfahren im deutschen Arbeitsprozeßrecht. Dafür werden Vorbilder und Praxiserfahrungen untersucht: die Klage nach dem Heimarbeitsgesetz, Verbandsklagen im deutschen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht wie in anderen Rechtsordnungen. Das Modell der Autorinnen verbindet Elemente der Verbandsklage mit solchen der US-amerikanischen »Class Action«. Das Werk wendet sich an Wissenschaft wie Praxis, die von den Verfasserinnen aufgezeigten Strategien machen es zudem zu einem hilfreichen Begleiter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gewerkschaften, bei Frauenverbänden sowie für Frauenbeauftragte. Heide M. Pfarr ist Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg und leitet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Eva Kocher habilitiert sich im Zivilprozeßrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg.

      Kollektivverfahren im Arbeitsrecht
    • Die steigende Zahl arbeitsloser oder unterbeschäftigter Personen stellt das drängendste wirtschaftliche Problem Deutschlands dar. In der öffentlichen Diskussion wird das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, häufig als Ursache für die Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt angeführt. Forderungen nach Deregulierung sind weit verbreitet und haben bereits zu mehrfachen arbeitsrechtlichen Veränderungen geführt. Die Debatte zeichnet sich jedoch durch die Hartnäckigkeit aus, dass die zugrunde liegenden Annahmen über den Zusammenhang zwischen rechtlicher Regulierung und dem Einstellungs- und Entlassungsverhalten in Unternehmen empirisch nicht belegt sind. Das Forschungsprojekt „Regulierung des Arbeitsmarktes (REGAM)“ am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung präsentiert nun umfassende, repräsentative Ergebnisse zur Wirkung des Kündigungsschutzgesetzes auf die Personalpolitik in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen. Neben der Analyse arbeitsrechtlicher Änderungen der letzten Jahre werden die Argumente der Deregulierungsbefürworter zusammengetragen und hinsichtlich ihrer empirischen Haltbarkeit überprüft. Es zeigt sich, dass zentrale Annahmen über die Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes an der betrieblichen Realität vorbeigehen und Unternehmen vor deutlich weniger arbeitsrechtlichen Problemen stehen, als die politische und wirtschaftswissenschaftliche Debatte

      Der Kündigungsschutz zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit