60 Jahre für ein faires Arbeitsrecht
Fachliche Autobiografie






Fachliche Autobiografie
Die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme
Das Werk behandelt die arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Relevanz der privaten Nutzung von Internetanschlüssen durch Arbeitnehmer. Der Spannungsbogen reicht von der generellen Untersagung bis zur ausdrücklichen Erlaubnis. Dabei müssen das Maß zulässiger Nutzung einerseits und die Umfänge von Erlaubnissen andererseits ausgelotet werden. Es werden Formulierungsvor-schläge für entsprechende Abreden/Vereinbarungen durch die Arbeitgeberseite gemacht. Schließlich wird der Fall der Nichtregelung unter dem Aspekt der geringfügigen Gestattung einem Lösungsansatz zugeführt. Für Arbeitnehmer, Personalabteilungen im Internet tätige oder einschlägig planende Wirtschaftsunternehmen und ihre Berater, Rechtsanwälte, Richter.
Das Recht der Europäischen Union hat zunehmend Einfluss auf das nationale Recht, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht. Die Auslegung nationaler Bestimmungen erfordert oft Kenntnisse des EG-Rechts, was bei aktuellen Themen wie Teilzeit- und Befristungsrecht, Gleichbehandlung und Rechten behinderter Menschen besonders relevant ist. Wo eine Umsetzung in das deutsche Recht noch aussteht, geben Einblicke ins Gemeinschaftsrecht Hinweise auf bevorstehende Entwicklungen. Das Handbuch behandelt umfassend das Individual- und kollektive Arbeitsrecht sowie das Sozialversicherungsrecht der EG. Zunächst werden die relevanten Organe der EG und die Funktionsweise des EG-Rechts vorgestellt. Der Fokus liegt auf den Teilbereichen des Arbeits- und Sozialrechts, wobei stets die Verbindung zum nationalen Recht betont wird. Es bietet eine klare Orientierung im komplexen europäischen Vorschriftendschungel und verschafft Rechtsanwendern einen Wissensvorsprung in der europarechtskonformen Auslegung. Wichtige Themen umfassen die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die Praxis, Grundlagen der Europäischen Union, das Verhältnis des EG-Rechts zum deutschen Recht, Grundrechtsschutz, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Gleichbehandlung, europäisches Behindertenrecht sowie internationales Arbeits- und Sozialrecht. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Gerichte, Unternehmen und Wissenschaftler.
Prof. Dr. Hartmut Krüger war bis zu seinem Tod am 8. Juli 1998 Ordinarius für öffentliches Recht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht an der Universität zu Köln. Er hatte maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Wissenschaftsrechts und trug durch wissenschaftliche Begleitung und Beiträge zu Standardwerken zur heutigen Bedeutung des Fachs bei. Die Gedächtnisschrift erscheint in einer Zeit, in der sich die rechtlichen Grundlagen und Funktionsbedingungen der Hochschulen grundlegend verändern. Die Beiträge thematisieren zentrale Fragestellungen, darunter das Paradoxon, dass Universitäten zunehmend praxisorientiert werden sollen, während Fachhochschulen um Gleichstellung und Promotionsrecht kämpfen. Die Rolle der Hochschulverwaltung wird in Beiträgen von aktuellen und ehemaligen Hochschulkanzlern beleuchtet. Zudem wird die Reform des Hochschuldienstrechts, insbesondere die Zurückdrängung der Habilitation und die Leistungsorientierung der Professorenbesoldung, aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert. Auch die Forschung wird betrachtet, etwa die Rolle von Hochschullehrern als Erfinder und die Problematik des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Diskussion umfasst zudem die Studienstruktur und die Juristenausbildung sowie das Thema konfessionsgebundener Professuren außerhalb der Theologie. Die Verfasser, darunter Professoren und Ministerialbeamte, vermitteln ihre Ei
Das Europarecht prägt mehr und mehr das deutsche Arbeitsrecht; ebenso wächst sein Einfluß auf das deutsche Staatskirchenrecht. Beider Schnittstelle ist das kirchliche Arbeitsrecht. Welche Auswirkungen hier die zunehmende Europäisierung des Rechts hat, ist Gegenstand dieser ersten umfassenden Analyse. Sie zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich für den kirchlichen Arbeitgeber und für den nationalen Gesetzgeber aus dem Ausgleich zwischen europäischer Rechtsetzung und verfassungsmäßig garantierter Kirchenautonomie ergeben. Aktuelle Fragestellungen wie der Einfluß des Diskriminierungsverbots wegen des religiösen Bekenntnisses oder Betriebsübergang kirchlicher Einrichtungen werden in den Kontext eines größeren dogmatischen Rahmens gestellt und Perspektiven künftiger Entwicklung aufgezeigt. Dem, der beratend im kirchlichen Arbeitsrecht tätig ist, aber auch jedem an grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Fragen Interessierten wird ein klarer Leitfaden an die Hand gegeben. Professor Hanau ist Direktor emeritus des Forschungsinstituts für Sozialrecht der Universität zu Köln, Professor Thüsing Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School in Hamburg.