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Wolfgang Kunkel hat mit diesem 1952 erschienenen Werk über die persönlichen und familiären Bewandtnisse der Juristen im antiken Rom Epoche gemacht. Das Buch leistete nichts Geringeres als die Einführung der Prosopographie - der Personenkunde, die für die Alte Geschichte von Heroen wie Friedrich Münzer fruchtbar gemacht wurde - in die Wissenschaft vom Römischen Recht. Das war insofern eine Revolution, als Recht ohne Ansehen der Person zu sprechen ist und Juristen nach dem großen Vorbild der Römer bestrebt sind, ihre persönlichen Lebensumstände nicht in die Rechtsfindung einfließen zu lassen. Naturgemäß gelingt das nie vollkommen. Wie unvollkommen es schon den römischen Juristen gelang, kann genauer erst seit Kunkels Werk und den mannigfach darauf aufbauenden neueren prosopographischen Studien erfasst werden.
Dieser Klassiker der Rechtsgeschichte von Wolfgang Kunkel, neu bearbeitet von Martin Schermaier, bietet einen Überblick über die 2500-jährige Geschichte des römischen Rechts. Das Werk stellt die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umstände dar, unter denen es sich von der Frühzeit über die Epoche des Römischen Großreiches bis zur Spätantike ausgebildet und weiterentwickelt hat. Verfolgt wird zudem die Tradition des römischen Rechts über den byzantinischen Klassizismus, die mittelalterliche Rechtswissenschaft, die Rezeptionszeit bis hin zu den modernen Kodifikationen. Das Buch ist als Einstieg in das Studium der römischen Rechtsgeschichte wie auch als Arbeitshilfe für fortgeschrittene Juristen und Historiker geeignet.