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Peter von Feldmann

    1 janvier 1936
    Leitfaden des Baudenkmalrechts in Berlin und Brandenburg
    Sammlung der polnischen Baugesetze mit Einführung
    Das neue Baugesetzbuch
    Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Berlin
    Handbuch des Nachbarrechts Berlin
    Wir waren 13 - Tagebücher 1909 bis 1932
    • Irmgard Busch ist Heimatsforscherin und kennt sich gut mit der Geschichte von Windeby aus. Peter von Feldmann, ehemaliger Verwaltungsrichter, wuchs im Herrenhaus Windeby auf. Sabine Jacobs-Bommert, Journalistin, ist ebenfalls Urenkelin der Gutsbesitzer und lebt in Nümbrecht. Gabriele Pochhammer, Journalistin und ehemalige Chefredakteurin, lebt in Westerthal. Ulrike Behnsen leitet die Bahnhofsmission Eckernförde.

      Wir waren 13 - Tagebücher 1909 bis 1932
    • Am 1. Februar 2006 traten mit der neuen Berliner Bauordnung wesentliche Änderungen im Bauverfahrensrecht in Kraft. Die neue Bauordnung zielt darauf ab, das traditionelle Baugenehmigungssystem mit der Unterscheidung in genehmigungsfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben weitgehend abzuschaffen. Zukünftig sollen die meisten nicht von vornherein genehmigungsfreien Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegen, es sei denn, es handelt sich um Sonderbauten. Diese Regelung gilt, sofern die Vorhaben den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans entsprechen oder deren Zulässigkeit anderweitig geklärt ist. Nur eine „Restmenge“ wird weiterhin dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterliegen. Im Gegensatz zu Brandenburg haben Bauherren in Berlin kein Wahlrecht zwischen den neuen und den traditionellen Verfahren. Dennoch bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Genehmigungsfreistellung zu vermeiden und ins vereinfachte Verfahren zu gelangen. Die umfassende Einführung der Genehmigungsfreistellung erfordert von allen Beteiligten – Bauherren, Architekten und Bauaufsichtsbehörden – ein erhebliches Umlernen. Obwohl die Baurechtsvereinfachung grundsätzlich positiv ist, zeigen Erfahrungen, dass solche Änderungen oft komplexe Probleme mit sich bringen, die den angestrebten Vereinfachungseffekt zunächst behindern können. Diese Broschüre bietet daher erste praktische Hilfestellungen für alle, die sich bald mit d

      Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Berlin
    • Denkmalschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert, steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Rechten der Eigentümer denkmalbelasteter Grundstücke. Dieses Spannungsverhältnis wird häufig durch eine rigide Anwendung der Denkmalschutzbestimmungen gegenüber privaten Interessen verschärft. Es ist wichtig, die gesetzlichen Erhaltungspflichten des Eigentümers so anzuwenden, dass ein vernünftiger Interessenausgleich für eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Gebäudes erreicht wird, während gleichzeitig die dauerhafte Erhaltung des Denkmals gewährleistet bleibt. Anlass für die Herausgabe dieses Leitfadens sind neue Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz, das die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur stärkeren Berücksichtigung des Eigentumsgrundrechts umsetzt. Die Verzögerung von über anderthalb Jahren zwischen der Neufassung des Gesetzes und den Verwaltungsvorschriften verdeutlicht die Herausforderungen beim erforderlichen Interessenausgleich. Der Leitfaden konzentriert sich auf das Baudenkmalrecht und behandelt weniger relevante Fragen zu Gartendenkmalen, Bodendenkmalen und beweglichen Denkmälern nicht. Er richtet sich an Eigentümer, Nutzer und Verwaltungen, die denkmalrechtliche Probleme lösen müssen, und legt den Schwerpunkt auf rechtspraktische Informationen. Die wichtigsten denkmalrechtlichen Regelungen der Landesdenkmalgesetze von Berlin und Brandenburg werden erläutert und

      Leitfaden des Baudenkmalrechts in Berlin und Brandenburg