Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Gerhard Boeddinghaus

    Baunutzungsverordnung
    Abstandsflächen im Bauordnungsrecht der neuen Länder
    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Baunutzungsverordnung - BauNVO
    Bauordnung Nordrhein-Westfalen '95
    Die neue Bauordnung in Nordrhein-Westfalen
    Bauordnung Nordrhein-Westfalen
    • In kurzer, knapper und präziser Form stellt der Handkommentar in Neuauflage die novellierte Bauordnung mit ihren wesentlichen Änderungen in Nordrhein-Westfalen dar. Für die Praxis bietet das Werk Interpretationshilfen des aktuellen Rechts. Das Produkt ist besonders geeignet für Baubehörden auf allen Ebenen, Verwaltungsjuristen, Verwaltungsrichter, Anwälte für Verwaltungsrecht, Architekten und Ingenieure.

      Die neue Bauordnung in Nordrhein-Westfalen
    • Der Kommentar für die Praxis: Planer in Kommunen und in Architekturbüros sind mit der Baunutzungsverordnung häufig befasst. Die BauNVO dient als planungsrechtliche Basis nahezu jedes Bauvorhabens. Wo sich daraus Praxisfragen rund um die BauNVO ergeben, kommt dieser bewährte Kommentar schnell auf den Punkt. Die ebenso umfassenden wie präzisen Erläuterungen mit Querverweisen zum Bauordnungsrecht sind gezielt auf die praktische Planungsarbeit ausgerichtet. Bei der Überarbeitung für die 5. Auflage wurden z. B. die geänderten Auffassungen zum Vollgeschossbegriff und die Änderungen in den Bauordnungen der Länder sowie die inzwischen ergangene Rechtsprechung in den Erläuterungen berücksichtigt. Die der Kommentierung vorangestellten Texte umfassen alle vier Fassungen der BauNVO - äußerst hilfreich für die Praxis, da auch die zurückliegenden Fassungen bei älteren Plänen immer wieder benötigt werden. Das Produkt wendet sich an Baubehörden, Rechtsanwälte, Gerichte, Planungs- und Architekturbüros, Bauträger- und Wohnungsbaugesellschaften.

      Baunutzungsverordnung
    • Das Abstandflächenrecht ist eine komplizierte Materie, weil eine Vielzahl von Variablen - z. B. Grundstücksform, Gebäudeform, Gebäudehöhe - zu einer rechts- verbindlichen Abstandsberechnung führen muß. Neben der verständlichen, knapp gefaßten Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben liegt der große Pluspunkt des Werkes vor allem in der anschaulichen Darstellung durch sehr viele Abbildungen, die die sonst schwer nachvollziehbaren Regeln schnell und eindeutig erfaßbar machen. Fragen das Abstandrechts lassen sich damit in der Praxis zuverlässig lösen. Eine unverzichtbare Arbeitshilfe, die auch vor Ort einsetzbar ist - was Wert und Nutzen noch verstärkt.

      Abstandsflächen im Bauordnungsrecht Sachsen
    • Das Abstandsflächenrecht ist eine komplizierte Materie, weil eine Vielzahl von Variablen - z. B. Grundstücksform, Gebäudeform, Gebäudehöhe - zu einer rechtsverbindlichen Abstandsberechnung führen muß. Neben der verständlichen, knapp gefaßten Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben liegt der große Pluspunkt des Werkes vor allem in der anschaulichen Darstellung durch sehr viele Abbildungen, die die sonst schwer nachvollziehbaren Regeln schnell und eindeutig erfaßbar machen. Fragen das Abstandsrechts lassen sich damit in der Praxis zuverlässig lösen. Eine unverzichtbare Arbeitshilfe, die auch vor Ort einsetzbar ist - was Wert und Nutzen noch verstärkt.

      Abstandsflächen im Bauordnungsrecht Bayern
    • Das Abstandflächenrecht ist auch nach der letzten Bauordnungsnovelle eine komplizierte Materie, weil eine Vielzahl von Variablen - z. B. Grundstücksform, Gebäudeform, Gebäudehöhe - zu einer rechtsverbindlichen Abstandsberechnung führen muss. Dazu kommen die neuen Regelungen, die einige Änderungen mit sich bringen. Hier setzt die Neuauflage an. Neben der verständlichen, knapp gefassten Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben liegt der große Pluspunkt des Werkes vor allem in der anschaulichen Darstellung durch sehr viele Abbildungen, die die sonst schwer nachvollziehbaren Regeln schnell und eindeutig erfassbar machen. Fragen das Abstandrechts lassen sich mit dieser unverzichtbaren Arbeitshilfe in der Praxis zuverlässig lösen.

      Abstandflächen im Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen