Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen das Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht sowie das Recht der auftragslosen Geschäftsführung. Die Kommentierungen dieser klassischen und traditionsreichen Kerngebiete des bürgerlichen Rechts werden flankiert von den Erläuterungen der Auslobung einschließlich des Preisausschreibens und der Gewinnzusagen sowie der Verwahrung und der Gastwirtshaftung. Dabei geht es keineswegs nur um eine Auf- und Einarbeitung der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur, die seit dem Erscheinen der Vorbearbeitung 1995 aufgelaufen sind. Vielmehr sind in das Recht des Geschäftsbesorgungsvertrags, veranlasst durch europarechtliche Vorgaben, zahlreiche neue Vorschriften zum Recht des - vorher unbekannten - Überweisungsvertrags und des Zahlungsvertrags sowie des Girovertrags eingefügt worden, die erstmalig in einem Großkommentar erläutert werden. Damit beansprucht dieser neue Staudinger-Band auch die Aufmerksamkeit speziell bankrechtlich interessierter Juristen der Praxis. Der Band fügt sich durch seine analytische Stoffdurchdringung und seine systematische Materialaufbereitung sowie durch das Bemühen der Autoren um eigenständige Lösungsvorschläge mit ausführlichen Begründungen gelungen in die Staudinger-Tradition ein.
Julius von Staudinger Livres
1 janvier 1836 – 1 janvier 1902






Staudniger BGB II §§ 741-764
Gemeinschaft, Leibrente, Spiel
Das praxisrelevante Recht der Bruchteilsgemeinschaft wird in der Neubearbeitung äußerst umfassend behandelt. Zur Leibrente enthält sie eine kritische Erörterung der "Stammrechtstheorie" sowie eine Darstellung der praktischen Folgen des Jahressteuergesetzes 2008. Zu Spiel und Wette berücksichtigt die Kommentierung europa- und verfassungsrechtliche Aspekte des dynamischen Rechtsgebiets und nimmt auch die Auswirkungen auf das AGB-Recht in den Blick.
Allgemeines Liegenschaftsrecht 2
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
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Sachenrecht. ErbbVO; §§ 1018 - 1112 / von Hermann Amann .... Buch 3. ...
Staudingers BGB
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Staudinger Kommentar zum BGB
Julius von Staundinger



