Studi in onore di Gerhard Schricker
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Keine ausführliche Beschreibung für "Rabattgesetz" verfügbar. Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) Vom 25. November 1933 (RGBl. I 1011), mit allen Änderungen -- Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) -- ERSTER TEIL. Preisnachlässe Inhaltsverzeichnis Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) Vom 25. November 1933 (RGBl. I 1011), mit allen Änderungen -- Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) -- ERSTER TEIL. Preisnachlässe
Das Werk kommentiert umfassend das gesamte UWG. Die dritte Auflage berücksichtigt das 2. UWG-Änderungsgesetz, das 2016 zentrale Vorschriften des UWG geändert hat. Aufgrund der wissenschaftlichen Auswertung der bisher zur Reform erschienenen Literatur und Rechtsprechung ist das Werk der verlässlichste Kommentar zum UWG. Der Titel ist online im juris PartnerModul Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht.
Das Werk enthalt die Beitrage zum Symposium "Geistiges Eigentum im Dienste der Innovation" aus Anlaa des Bezuges des neuen Gebaudes des Munchener MPI fur Patentrecht. Im Lichte von Globalisierung, Digitalisierung und Vernetzung kommt dem geistigen Eigentum eine immer groaere Rolle bei der Gestaltung unserer Informationsgesellschaft zu. Damit stellt sich die Frage, inwieweit der gegenwartige Zuschnitt von Rechten an immateriellen Gutern und deren Ausubung tatsachlich geeignet ist, Innovationen zu fordern. Sowohl ein Uber- wie auch ein Unterschutz vermag die optimale Forderung der Schaffung, Bereitstellung, Verbreitung und Nutzung immaterieller Guter zu behindern. Betroffen sind die Rechte des geistigen Eigentums - Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht ebenso wie das Urheberrecht - wie auch das Kartellrecht und das europaische und internationale Wirtschaftsrecht. Ziel der Veranstaltung war es, hier Losungsansatze fur aktuelle Fragen jenseits des Tagesgeschafts zu entwickeln. Die Beitragenden sind in- und auslandische Wissenschaftler sowie Mitarbeiter des MPI. Das Werk ist daher fur alle an der Entwicklung des geistigen Eigentums und der internationalen Informationsgesellschaft Interessierten von Bedeutung.
Kommentar zum Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. 6. 1901
Das Wettbewerbsrecht ist ein wichtiges Instrument der Förderung und der Kontrolle des zwischenstaatlichen Handels. Gleichwohl ist seine Vereinheitlichung – sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene – bislang vergleichsweise wenig fortgeschritten. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Anzeichen, daß nach den erfolgreichen Arbeiten im Patent- und Markenrecht auch hier der Durchbruch gelingen könnte. Vor diesem Hintergrund führte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München eine Tagung durch. Auf ihr diskutierten nationale und internationale Experten des Wettbewerbsrechts Fragen einer Neuordnung dieses wichtigen Rechtsgebiets. Erörtert wurden dabei der gegenwärtige Stand der Vereinheitlichungen, die besonderen Schwierigkeiten der Harmonisierung gerade des Wettbewerbsrechts, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, sowie die Frage, welche übergreifenden Konzepte für eine Rechtsvereinheitlichung – insbesondere auch im Bereich des Rechts des unlauteren Wettbewerbs – in Betracht kommen.
Das Urheberrecht rückt verstärkt in den Blickpunkt europäischer Harmonisierungsbemühungen. Vier Richtlinien sind schon ergangen, weitere werden bereits beraten. Sie alle waren Gegenstand eines Symposiums, zu dem führende Urheberrechtler aus Wissenschaft und Praxis fast aller EU-Staaten mit Vertretern der Kommission zusammenkamen. Der Tagungsband ist aufschlußreich für alle urheberrechtlich Interessierten, die sich über erste Konturen eines künftigen einheitlichen europäischen Urheberrechts und über dessen Auswirkungen auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten informieren wollen. Behandelt werden neben Werkbegriff, primärer Inhaberschaft, urheberrechtlichen Befugnissen und Schutzfristen die verwandten Schutzrechte, das Urhebervertragsrecht und die Verwertungsgesellschaften. Ein sehr ausführlicher Diskussionsbericht zeigt, wo Probleme bei der Umsetzung der bisher erlassenen Richtlinien gesehen werden, welche Lösungen sich anbieten und wie die nationalen Gesetzgeber darauf reagieren. Als Anhang sind die bereits vorliegenden Richtlinien sowie der Vorschlag einer Datenbankrichtlinie abgedruckt.