Die Frage der Anwendbarkeit des § 315 BGB in regulierten Märkten ist derzeit hoch umstritten. Zu den dogmatisch bislang am wenigsten durchdrungenen Bereichen gehört dabei der Bereich der Eisenbahnregulierung. Dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Berufung auf die vermeintliche Unbilligkeit der Entgelte nach § 315 BGB vor den Zivilgerichten gegen Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorgehen? Unterliegen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei ihrer Entgeltbemessung generell einer zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle? In welchem Verhältnis stehen eisenbahnrechtliche Normen (insbesondere §§ 14 ff. AEG sowie §§ 1 ff. EIBV) und allgemeines Zivilrecht zueinander? Die vorliegende Monographie untersucht systematisch die Frage, inwieweit § 315 BGB direkt oder analog auf die Trassenpreise von Eisenbahninfrastrukturunternehmen Anwendung findet. Die Autoren gehen dabei insbesondere darauf ein, ob den Eisenbahninfrastrukturunternehmen in den Trassennutzungsverträgen vertragliche Leistungsbestimmungsrechte eingeräumt werden, ob aus den eisenbahnrechtlichen Normen gesetzliche Leistungsbestimmungsrechte abgeleitet werden können und ob aufgrund der natürlichen Monopolstellung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen die sogenannte Monopolrechtsprechung auf den Eisenbahnsektor übertragbar ist.
Luidger Röckrath Livres






Kausalität, Wahrscheinlichkeit und Haftung
- 267pages
- 10 heures de lecture
Im zivilen Haftungsrecht wurde die moderne strafrechtliche Kausalitätsdiskussion bisher weitgehend ignoriert. Der erste Teil der Untersuchung bietet eine wissenschaftstheoretische und normative Neufundierung der Conditio-Formel, die im Gegensatz zur herrschenden Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung mit einem probabilistischen Kausalitätsverständnis vereinbar ist. Auch die Problemfälle der kausalen Überbestimmtheit erfordern nicht die Aufgabe dieser Formel. Obwohl zivilrechtliche Haftung ohne nachgewiesene Kausalität an Bedeutung gewinnt, fehlt bislang eine systematische theoretische Grundlegung. Die gesetzliche Regelung der Alternativtäterschaft wird oft als eng auszulegende Ausnahme zum Verursachungsprinzip betrachtet. Für die Konkurrenz einer Zufallsursache existiert keine allgemeine Regelung, sondern nur bereichsspezifische Ursachenvermutungen in Bereichen wie Arzt-, Arzneimittel- und Umwelthaftung. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Haftungsrechts werden drei klar umrissene, übergreifende Prinzipien der zivilrechtlichen Haftung ohne nachgewiesene Verursachung entwickelt. Diese Arbeit richtet sich an Rechtswissenschaftler, Richter und Praktiker im Haftungsrecht, insbesondere in den Bereichen Arzt-, Arzneimittel-, Produkt- und Umwelthaftungsrecht sowie Strafrecht.