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Sabine Klamroth

    10 août 1933
    Rechtskunde für Kaufleute
    Der GmbH-Geschäftsführer-Vertrag
    Die Kommanditgesellschaft
    Die stille Gesellschaft
    "Erst wenn der Mond bei Seckbachs steht"
    Vertragsrecht
    • Wie auch in anderen Städten Deutschlands lebte in Halberstadt eine jüdisch-orthodoxe Gemeinde über Jahrhunderte mit der Mehrheit ihrer meist christlichen Mitbürger zusammen. Orthodoxe Juden sind gesetzestreu, sie befolgen fast wörtlich die Gebote des Allmächtigen, die dieser ihnen über den Propheten Mose am Sinai verkündet hat. Das führt dazu, dass auch in Halberstadt Parallelgesellschaften entstanden, denn die Lebensweisen von strenggläubigen Juden und Nicht-Juden unterscheiden sich diametral. Trotzdem nahmen die orthodoxen Juden hier und anderswo lebhaften Anteil an ihren Heimatkommunen und trugen unter anderem als Ärzte, Kaufl eute oder Handwerker Wesentliches zu deren Entwicklung bei – bis sie von den Nazis beraubt, deportiert und ermordet wurden, wenn sie nicht rechtzeitig fl iehen konnten. Sabine Klamroth schildert dieses Zusammenleben am Beispiel einzelner Familien, Straßen, Feste und gesellschaftlicher Ereignisse.

      "Erst wenn der Mond bei Seckbachs steht"
    • InhaltsverzeichnisA. Kaufmann und Recht.B. Rechtsquellen.C. Der Kaufmann im Rechtsverkehr.D. Das Handelsregister.E. Der Abschluß von Verträgen.F. Vertragsarten.G. Leistungsstörungen.H. Schlechtlieferung = Gewährleistungsfälle.I. Die positive Vertragsverletzung.K. Wie und wann entgeht der Kaufmann seiner Leistungspflicht?.L. Produkthaftung.M. Handelsklauseln und Handelsbräuche.N. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).O. Grundzüge des Sachenrechts.P. Grundbegriffe des Wertpapierrechts.Q. Grundzüge des Konkurs- und Vergleichsrechts.R Gerichtsbarkeit.Verzeichnis der Abbildungen.Antworten zu den Fragen.Stichwortverzeichnis.

      Rechtskunde für Kaufleute
    • InhaltsverzeichnisEinkäufer und Recht.Rechtsquellen.Der Abschluß von Verträgen.Vertragsarten.Leistungsstörungen.Wie und wann entgeht der Lieferer seiner Leistungspflicht.Handelsklauseln und Handelsbräuche.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

      Rechtskunde