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Adalbert Rückerl

    NS-Prozesse
    Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945 [neunzehnhundertfünfundvierzig] bis 1978 [neunzehnhundertachtundsiebzig]
    NS-Verbrechen vor Gericht
    The investigation of Nazi crimes 1945[nineteen hundred and fourty-five]-1978
    • NS-Verbrechen vor Gericht

      • 343pages
      • 13 heures de lecture

      Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, d. h. seit nunmehr über 37 Jahren bemühen sich Strafverfolgungsbehörden und Gerichte um die Ahndung der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen. Um die zunächst oft nur dürftig erscheinenden Ergebnisse dieser Bemühungen verständlich zu machen, erschien es dem Verfasser erforderlich, zunächst die gesamte Entwicklung der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen aufzuzeigen. Als Grundlage für diesen Abschnitt diente seine 1979 erschienene Dokumentation „Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945–1978“. In diesem Buch jedoch werden die größeren Zusammenhänge deutlich, einerseits zwar die von den Justizorganen gemachten Anstrengungen, andererseits aber auch inopportune Wahrheiten, Versäumnisse und Fehler, gleichgültig auf welcher Seite sie zu finden sein mögen. Der Autor will damit zuf Beantwortung der schon 1962 in diesem Zusammenhang von einem namhaften Juristen gestellten Frage hinführen, die da lautete: „Haben nun diejenigen recht, die ständig nach der Justiz rufen und Staatsanwaltschaften und Richtern am Zeug flicken, weil sie nichts oder zu wenig oder zu viel, jedenfalls immer falsch und zu spät taten?”

      NS-Verbrechen vor Gericht
    • Im Früjahr 1966 hatte die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages in Königsstein im Taunus einen Kreis sachverständiger Juristen und Historiker zusammengerufen und ihn gebeten, die mit der strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen zusammenhängenden Fragen zu erörtern. Die Teilnehmer an dieser Veranstaltung fassten eine Entschliessung, die mit dem Satz beginnt: Die Bewährung der Rechtsordnung und der Schutz des menschlichen Lebens erfordern die Vervolgung und Bestrafung der NS-Gewaltverbrechen. - Vorwort

      NS-Prozesse