Reinhard Richardi Livres






Arbeitsgesetze
mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verfahrensrecht - Rechtsstand: 1. Juli 2024
- 1079pages
- 38 heures de lecture
Das Buch bietet eine umfassende Übersicht über zentrale rechtliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Kündigungsrecht, Arbeitsschutz, Berufsbildungsrecht und Tarifrecht. Es behandelt zudem das Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrechte und Verfahrensrecht. Mit dem Rechtsstand vom 1. Juli 2024 ist es eine wertvolle Ressource für alle, die sich mit den aktuellen Bestimmungen im Arbeitsrecht vertraut machen möchten.
Arbeitsrecht in der Kirche
Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht
- 320pages
- 12 heures de lecture
Das Buch beleuchtet die spezifischen Aspekte des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland, das durch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geprägt ist. Es behandelt sowohl das Individual- als auch das kollektive Arbeitsrecht und berücksichtigt die Regelungen der evangelischen und katholischen Kirche. Ein besonderer Fokus liegt auf dem "Dritten Weg" und der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsschutz. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige Änderungen im staatskirchenrechtlichen Kontext, insbesondere im Hinblick auf das Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union.
Betriebsverfassung und Privatautonomie
Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 28. März 1973
Es liegt keine ausführliche Beschreibung für das Buch "Betriebsverfassung und Privatautonomie" vor.
Arbeitsrecht als Teil freiheitlicher Ordnung
- 293pages
- 11 heures de lecture
Die Grundlinien der Arbeitsverfassung, die auch heute noch das Arbeitsrecht bestimmen, wurden bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezogen. Dargestellt wird der Weg von der Zwangsordnung im Arbeitsleben, wie sie sich im Nationalsozialismus herausgebildet hatte und auch noch die Besatzungszeit bestimmte, zur Arbeitsverfassung der Bundesrepublik Deutschland bis zur Anfangszeit der sozialliberalen Koalition. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung des Arbeitsrechts, soweit es für die Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung systemprägend wurde. Die Abhandlung zeigt, dass der Gesetzgeber bereits unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Grundsatzentscheidung für eine freiheitliche Ordnung des Arbeitslebens traf, dass aber für diese Ordnung die Verbändeherrschaft bestimmend blieb. Auf die Anfangszeit ist auch zurückzuführen, dass man zur Deregulierung und Flexibilisierung für die Ordnung des Arbeitslebens eine Ersetzung der Tarifvertragsparteien durch die Betriebsparteien fordert. Der Umbruch vom Status zum Vertrag, der die Wirtschaftsverfassung beherrscht, markiert zwar auch den Beginn der modernen Arbeitsverfassung; die vorherrschend gebliebene Blickrichtung hat aber die Arbeitsverfassung auf ein Gegenprogramm festgelegt, in dem die Privatautonomie nicht als das prägende Element der Arbeitsverfassung in Erscheinung tritt.
Schon nach kurzer Zeit wird die 2. Auflage des Grundrisses vorgelegt. Er gibt einen Gesamtüberblick über die neue gesetzliche Ordnung der Betriebsverfassung nach der Reform 2001/2002, wie sie die Arbeit der neu gewählten Betriebsräte bestimmen wird. Der Grundriss verdeutlicht die Grundstrukturen der Betriebsverfassung, ohne deren Kenntnis weder Arbeitgeber noch Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gelangen. Die zusammenhängende Darstellung ist die ideale Ergänzung der Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere des „Richardi“ (8. Auflage 2002). berücksichtigt die neue Wahlordnung vom 11.12.2001 sowie das Job-AQTIV-Gesetz. Eingearbeitet ist außerdem die Literatur zum Reformgesetz 2001. Im Anhang wiedergegeben ist der aktuelle Wortlaut des BetrVG sowie aller neu erlassenen Wahlordnungen (Land, Seeschifffahrt und Post). Prof. Dr. Reinhard Richardi ist als Kommentar-Autor und Verfasser zahlreicher weiterer Publikationen zum Betriebsverfassungsrecht ein hervorragender Kenner dieses Rechtsgebiets. Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie ihre jeweiligen Verbände und Vertretungen, Rechtsanwälte, Hochschullehrer und Studenten.