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Carl Zimmerer

    Industriebilanzen lesen und beurteilen
    Wir Wirtschaftswunderknaben sind älter geworden
    Wirtschaft und Wissenschaft im Wandel
    Anmerkungen eines liberal Gebliebenen
    Bei Durchsicht der Bilanzen
    Kreditwesengesetz
    • Kreditwesengesetz

      Systematische Einführung und Kommentar

      • 312pages
      • 11 heures de lecture

      Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, wird der unklare Rechtszustand im Kreditwesen seit Kriegsende beseitigt. Die interessierten Kreise betrachten das Gesetz als ausgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die notwendige Einflussnahme des Staates auf die Kreditinstitute ermöglicht, ohne deren Geschäftspolitik zu stören. Es schließt sowohl Lücken eines Rahmen gesetzes als auch die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes aus. Dieses Gesetz wird auf lange Sicht die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft darstellen. Zur Erläuterung der Zielsetzung und Anforderungen haben zwei angesehene Fachleute eine systematische Einführung und einen Kommentar verfasst. Dr. Earl Zimmerer, ehemaliger Direktor einer Großbank und derzeit geschäftsführender Gesellschafter einer Finanzierungsgesellschaft, verfasste die Einführung und betonte die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht. Dr. Herbert Schönle, außerordentlicher Professor für deutsches Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kommentierte die einzelnen Normen des Gesetzes.

      Kreditwesengesetz
    • InhaltsverzeichnisEinleitung: Der Bilanzinhalt.1. Bilanzierungszwecke.2. Das gegenwärtige Bilanzrecht.3. Die gegenwärtige Bilanzmoral.I. Zum Umfang der Aufzeichnungen.1. Der gegenwärtige Bilanzierungsumfang.2. Die bilanzielle Behandlung von Verträgen.3. Das Personal als Aktivum und als Passivum.4. Wirtschaftliches und rechtliches Eigentum.5. Liquiditätsbetrachtung und Kontenabschlußprinzip.6. Die fehlende Weltbilanz.II. Das Vermögen.1. Der Geschäftswert.2. Die Aktivierung des Geschäftswerts.3. Bilanzierungsfähige immaterielle Anlagewerte.4. Die Bilanzierung von Beteiligungen.5. Die Bewertung der Sachanlagen.6. Zu einigen Fragen der Bewertung des Umlaufvermögens.III. Das Kapital.1. Das Eigenkapital in der Bilanz.2. Die Rückstellungen.3. Die Passivierung der Liquidationskosten.4. Die Posten unter dem Strich.IV. Die Erfolgsrechnung.1. Der Umsatz und andere Erträge.2. Die Aufwendungen.3. Zum Thema: Personalaufwendungen.4. Kapitalaufwendungen.5. Forderungs-und Entwicklungs-Aufwand.6. Werbeaufwendungen.7. Umzugsaufwendungen.8. Gewinn und Verlust.V. Die politischen Folgerungen.1. Die Bilanzen in der Inflation.2. Die Berücksichtigung der Fremdwährungsrisiken.3. Bilanzverfälschung als Mittel der Konjunkturpolitik.4. Der Widerschein öffentlicher Maßnahmen in den Unternehmensbilanzen.5. Kriminalität und Bilanzwesen.6. Die fehlende Integration des Bilanzrechts in das allgemeine Rechtssystem.Register.Stichwortverzeichnis.Namenverzeichnis.F

      Die Bilanzwahrheit und die Bilanzlüge
    • Bilanzwahrheit

      Wunsch und Wirklichkeit

      • 148pages
      • 6 heures de lecture

      Eine Bilanz ist kein statisches Dokument, sondern ein dynamischer Prozess. Es gibt keine umfassende Theorie, die alle Aspekte eines Unternehmens aus der Bilanz erschließt. Während man anerkennen muss, dass nicht alles aus einer Bilanz ersichtlich ist, sollte man dennoch nicht annehmen, dass die aktuellen Bilanzierungspraktiken in Deutschland keine Verbesserungen benötigen. Die Bilanz bleibt ein entscheidendes Werkzeug zur Beurteilung wirtschaftlicher Verhältnisse, sei es in Bezug auf Vermögen, Gewinn oder Verpflichtungen. Zukünftig wird sich daran nichts ändern, weder national noch international. Daher ist es wichtig, bestehende Mängel zu identifizieren, Fehler zu vermeiden und gezielte Fragen zu stellen, um präzise Ergebnisse zu erzielen. Der Autor, ein Praktiker, verfolgt nicht das Ziel, bestehende Bilanztheorien zu erweitern oder ein vollständiges System zu präsentieren. Vielmehr bietet er einige Anregungen, die ihm während seiner beruflichen Laufbahn aufgefallen sind. Sein Ziel ist es, das Verständnis sowohl für den Bilanzierenden als auch für den Bilanzbetrachter zu fördern, ohne dabei die Interessen des Fiskus zu beeinflussen.

      Bilanzwahrheit