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Gallus Strobel

    Zum Fabrikarbeitsvertrag in Deutschland im 19. Jahrhundert
    Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter
    • Das Werk enthält mehr als 1600 lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter in ihrem Originaltext mit Übersetzungen und Erläuterungen. Ausgewählt wurden vor allem die Regeln, die noch einen aktuellen Bezug zum heutigen Recht haben. Ausführliche Register erschließen den Band, der für Juristen wie für Laien bestimmt ist. Er wird hier in neuer Ausstattung vorgelegt. Detlef Liebs lehrte bis zu seiner Emeritierung als Professor am Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Universität Freiburg. Er ist Corresponding Fellow der British Academy London und einer der renommiertesten deutschen Forscher auf dem Gebiet des römischen Rechts Für Juristen wie auch alle interessierten Laien.

      Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter
    • Dargelegt wird die bisher nur bruchstückhaft erforschte Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmern und Fabrikarbeitern durch die Einzelstaaten und das Deutsche Reich im 19. Jahrhundert. Am Anfang dieser überaus bewegten Periode der Sozialgeschichte hatten oft für den Arbeitsvertrag zwingende Normen bestanden; wo solche noch fehlten, wurden sie dann nocht eingeführt. In den folgenden Jahrzehnten jedoch nahm der Gesetzgeber nach und nach davon Abstand, Normen festzulegen; um 1871 galt reichsweit Arbeitsvertragsfreiheit. Zwar waren damit die polizeilichen Zwangsmaßnahmen entfallen, die zumeist die Vertragserfüllung seitens der Arbeitnehmer sichern sollten; dafür aber hatte der jeweils Stärkere - in der Regel der Arbeitgeber - die Möglichkeit erhalten, die Vertragsbestimmungen durchzusetzen, die seinen Interessen am besten entsprachen. Um den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht einzudämmen, begann die Gesetzgebung gegen Ende des 19. Jahrhunderts, erneut zwingende Normen einzuführen. Schon vor der Reichsgründung hatte es allerdings in den Einzelstaaten Kinderschutzbestimmungen gegeben, die hier erstmals vollständig aufgeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit wendet der Autor anhand eigener Archivstudien der Entwicklung in Baden und Bremen zu. Aus dem Inhalt: Preußen, Norddeutscher Bund und Deutsches Reich - Sachsen, Thüringische Länder und Braunschweig - Königreich Bayern - Württemberg und Hohenzollern - Großherzogtum Baden - Hessische Länder - Oldenburg und Waldeck - Anhaltische Länder - Herzogtum Nassau - Königreich Hannover - Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz - Fürstentum Lippe-Detmold - Fürstentum Schaumburg-Lippe - Freie Reichstädte (Bremen, Lübeck, Hamburg, Frankfurt).

      Zum Fabrikarbeitsvertrag in Deutschland im 19. Jahrhundert