Josef Schuch Livres





Die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie
Schriftenreihe zum Unternehmenssteuerrecht, Band 5
Umsetzung bis Ende 2018: Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie Von Zinsschranke bis zur Hybrid Mismatches Rule: Welche neuen Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken durch die EU-Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, zeigt Ihnen dieses Buch. Die Grundlage für die Beiträge bilden die im Rahmen des Wiener Symposion zum Unternehmenssteuerrecht 2017 an der Wirtschaftsuniversität Wien gehaltenen Vorträge. Sämtliche Themen der Richtlinie werden genau analysiert: Die Zinsschranke Die Wegszugsbesteuerung Die General Anti Abuse Rule Die Controlled Foreign Company Rule Die Hybrid Mismatches Rule Dabei werden offene Fragen zur Umsetzung aufgezeigt und auch auf die steuerliche Praxis geht das Werk ein. Bis Ende 2018 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden: Informieren Sie sich bereits jetzt zur Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie!
Der Lehrbehelf gliedert sich in zehn Module, die direkt in Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Steuerrechts im Unternehmensrecht sowie die steuerrechtlichen Grundlagen grenzüberschreitender Tätigkeiten verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient. Stand der Rechtsetzung ist Juni 2013.
Die Zeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschränken die innerstaatliche Besteuerungstatbestände. Diese Schutzwirkung wird erreicht, sobald die Voraussetzungen der jeweiligen DBA-Normen erfüllt sind. Fallen diese wieder weg, kommen auch die DBA-Rechtsfolgen nicht mehr zum Tragen. Die Schutzwirkung der DBA greift daher für den Zeitraum der Begründung bis zum Wegfall der tatbestandlich vorgegebenen Voraussetzungen. Das Buch zeigt Kriterien auf, anhand derer die innerstaatlichen Besteuerungsansprüche diesen Zeiträumen zuzuordnen sind. Dies ist von erheblicher Bedeutung für die Frage, ob ein Besteuerungstatbestand schon oder noch von der Schutzwirkung der DBA erfasst wird.