Wolfgang Naucke Livres






Gesetzlichkeit und Kriminalpolitik
Abhandlungen zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht
Es gibt zwei unvereinbare Gestaltungen des Verhältnisses zwischen strafrechtlicher Gesetzlichkeit und Kriminalpolitik. Die erste Gestaltung definiert klar, was strafbar ist, wobei die Gesetzlichkeit präzise das Offensichtliche festlegt. Hierbei entsprechen Gesetzlichkeit und Strafwürdigkeit einander, und die Willkür bei der Festlegung der Rechtsfolgen wird durch das Gesetz auf ein Minimum reduziert. Diese Gesetzlichkeit schützt die Freiheit des Bürgers vor dem strafenden Staat. Die zweite Gestaltung hingegen lässt die Strafbarkeit unklar. Der moderne Staat benötigt zunehmend variierendes Strafrecht, wobei wechselnde Kriminalpolitik bestimmt, welche Strafen verhängt werden. Die Gesetze reflektieren lediglich den aktuellen Stand dieser Kriminalpolitik. Ein Kompromiss zwischen diesen beiden Gestaltungen existiert nicht; vielmehr entsteht eine gefährliche Mischung, die Strafgesetzgebung und -rechtsprechung beeinflusst: eine wechselnde, parteigebundene Kriminalpolitik, die von der Illusion eines gerechten Gesetzes umgeben ist. Die in diesem Band versammelten Abhandlungen betonen die Bedeutung einer engen strafrechtlichen Gesetzlichkeit als juristisch-professionelle Freiheitssicherung und versuchen, diese Sichtweise zu untermauern und als Grundlage für die Kritik an der Auffassung zu nutzen, dass Gesetzlichkeit lediglich eine leere Form sei, die den Verbrecher schützt oder eine Fassade für schwankende Kriminalpolitik darstellt.
Kants Kritik der empirischen Rechtslehre
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Der Text geht der Frage nach, ob es im deutschen Strafrecht eine Neigung gibt, Politik von einer bestimmten Machthöhe an, Politik, die sich hat durchsetzen können, dem Strafrecht nicht zu unterstellen. Die Neigung zeigt sich an vielen Einzelheiten. Klar ist sie abzulesen an dem Versuch, in den Verfahren gegen staatsverstärkte Kriminalität einen reinen, idealen Rechtsstaat anzufordern, von dem bei der Bestrafung nicht-politischer Kriminalität selten die Rede ist. Die Neigung setzt sich fort in Bekenntnissen zu einem strengen strafrechtlichen Positivismus, den man in der Wirklichkeit alltäglicher Strafrechtspflege nicht antrifft. Es gibt möglicherweise eine Grundströmung, die politisch erklärbare Kriminalität durch juristische Übergenauigkeit zu privilegieren. Die Entwicklung des internationalen Strafrechts weist aber, ohne Verlust an Genauigkeit, in die sachlich entgegengesetzte Richtung. Die Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität wäre ausgeglichen, würde die Richtung der Entwicklung des internationalen Strafrechts scharfsichtiger in die nationale Debatte übernommen.
Strafrecht als Teil politischer Macht
Beiträge zur juristischen Zeitgeschichte
„Über die Zerbrechlichkeit des rechtsstaatlichen Strafrechts„ ist der Titel eines ersten, 2000 erschienenen Bandes mit Beiträgen zur Juristischen Zeitgeschichte. An den Modellen des deutschen Kolonialstrafrechts als Teil des europäischen Kolonialstrafrechts, des Strafrechts des 1. Weltkrieges, des NS-Strafrechts, des „Rechts“ der Tötung Geisteskranker (Binding/Hoche, die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, 1920) wird belegt, wie schnell, fast mühelos rechtsstaatliches Strafrecht zerbrochen werden kann. Keine Antwort gibt dieser erste Band auf die dringliche Frage, welche Kräfte es sind, die das rechtsstaatliche Strafrecht zerstören. Der vorliegende zweite Band mit neueren Beiträgen zur Juristischen Zeitgeschichte versucht diese Antwort: Es ist die jeweilige Politik, die sich des Strafrechts bemächtigt und dabei die rechtsstaatlichen Strukturen zerschlägt. Durch alle Beiträge zieht sich die Überzeugung, dass Strafrecht und Politik nicht zu trennen sind. Strafrecht ist Politik.
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Der Begriff der politischen Wirtschaftsstraftat
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„Binding/Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, ihr Maß und ihre Form“ ist 1920 im renommierten wissenschaftlichen Verlag Felix Meiner in Leipzig erschienen, in 2. unveränderter Auflage 1922. Karl Binding war Jurist, Alfred Hoche Psychiater. Der Text wird hier nach der Ausgabe von 1920 wieder vorgelegt. Damit soll ein fortwirkender Schlüsseltext der Jurisprudenz und der Psychiatrie des 20. Jahrhunderts leicht zugänglich werden. Genaues Lesen des dichten Textes „Binding/Hoche“ belehrt über die Denk- und Handlungsgrundsätze, mit denen Jurisprudenz und Psychiatrie das Sterben und das Töten von Menschen zu verwalten in der Lage sind. Der Text lehrt, mit welch' einfachen intellektuellen Mitteln das Tötungsverbot eingeschränkt werden kann, und lehrt, wie schwierig es ist, diese Einschränkung wieder rückgängig zu machen.
Vorteile - Hervorragender Einstieg in die Rechtsphilosophie - Stellt die Eckpunkte der Geschichte der Rechtsphilosophie dar Zum Werk Im Gegensatz zur Rechtsdogmatik stellt die Rechtsphilosophie die Frage nach dem „Warum?“ des Rechts - eine Frage, der sich wohl kaum ein Jurist in seiner Laufbahn verschließen kann und sollte. Dieses Buch bietet dem Leser eine hervorragende Möglichkeit zum Einstieg in die Rechtsphilosophie. Das Werk konzentriert sich dabei in erster Linie auf das Basiswissen, welches benötigt wird, um sich am allgegenwärtigen Disput über das „richtige Recht“ beteiligen zu können. Die Autorin konzentriert sich in ihrem Werk auf die Eckpunkte der Geschichte der Rechtsphilosophie. Vor allem aber will sie ihre Leser davon überzeugen, dass Juristen mit umfassendem Anspruch sich die klassischen rechtsphilosophischen Bücher immer wieder aufs Neue einverleiben sollten. Zumal hier auch die leichte Kost nicht links liegen gelassen wird: Auf besonders zugängliche Ausgaben klassischer rechtsphilosophischer Bücher wird gesondert hingewiesen. Autoren Prof. Dr. Wolfgang Naucke ist em. Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Prof. Dr. Regina Harzer ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bielefeld. Zielgruppe Studierende der Rechtswissenschaften.