Hans Schlosser Livres






Vom Beginn des 12. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts hatten Konflikte und Verhaltensweisen, die von den Zeitgenossen als Verbrechen wahrgenommen wurden, höchst unterschiedliche Folgen. Sühneleistungen an den Verletzten oder dessen Angehörigen, Kirchenbußen und peinliche Strafen standen als mögliche Sanktionen oft alternativ nebeneinander und wurden je nach Tatumständen und Status des Täters unterschiedlich eingesetzt. Es gab jedoch eine allmählich stärker werdende Tendenz, öffentlich Strafen zu verhängen und durchzusetzen, bis schließlich der Strafanspruch des Staates die anderen Sanktionsformen überlagert oder verdrängt hatte. Die dargestellten Formen und Entwicklungsstufen herrschaftlichen Strafens seit dem Hochmittelalter tragen zum besseren Verständnis der Entstehung eines öffentlichen Strafrechts bei.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Europäische Rechtsgeschichte
Privat- und Strafrecht von der Spätantike bis zur Moderne
Das Studienbuch informiert über die historischen Grundlagen des Privat- und Strafrechts im Kontext mit der politischen, ökonomischen und sozialen Geschichte. Die Wirkmacht von Ideen, Rechtssystemen und rechtsphilosophisch-ethischen Werthaltungen wird rechtsvergleichend kritisch analysiert und in ihrer Bedeutung für Methode, Dogmatik und Anwendung des geltenden Rechts dargestellt. Schwerpunkte: Römisches Recht als gesamteuropäische Kernrechtsordnung Gelehrtes römisch-kanonisches Recht und Kritik des juristischen Humanismus Prägung der Rechtskultur durch Naturrecht und Aufklärung ? Strafrechtstheorien und Ursachenforschung zur Kriminalität Kodifikationen des Privat- und Strafrechts in Europa Common Law und kontinentales Gesetzesrecht Krisen im Rechtsstaat, Zivilisationsbruch und die Unrechtsbewältigung Europäisierung, Ökonomisierung und Digitalisierung Außerdem erschienen: Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, 7. A. 2019 Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, 20. A. 2022
Die Neuerscheinung behandelt die Entwicklung des Privat- und Strafrechts im europäischen Raum als eigenständige Rechtsdisziplin vom Mittelalter bis zur Gegenwart des Europäischen Rechts. Der Autor beschreibt grundlegende Strukturen der Rechtsentwicklung in Europa, einschließlich des römisch-kanonischen Rechts, des ius commune als Gemeines Recht sowie des nationalen Rechts und des Lehensrechts. Zudem wird die Rezeption des römischen Rechts, der juristische Humanismus, das Naturrecht und die nationalen Kodifikationen in Europa eingehend beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung der Rechtseinheit in Deutschland. Auch das Common Law in Großbritannien, das sich deutlich von der kontinentaleuropäischen Rechtsentwicklung unterscheidet, wird behandelt. Die Inhalte umfassen die europäische Rechtsarchitektur, mittelalterliche Rechtsgrundlagen, die Renaissance des römischen Rechts, die Rolle von Glossatoren und Kommentatoren, die gelehrte Rechtskultur, forensische Jurisprudenz, Quellen und Lehren des Naturrechts, das Recht in der Aufklärung, das Zeitalter der Kodifikationen sowie aktuelle Tendenzen der Rechtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Die Darstellung bietet eine eingängige Übersicht über die wesentlichen Entwicklungsstufen des Rechts in Europa seit der Spätantike und verbindet die Entwicklung von Privat- und Strafrecht. Die Zielgruppe sind Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte.
Das Buch beleuchtet die vernachlässigte Bedeutung des toskanischen Strafgesetzbuchs von 1786 für die deutsche Strafrechtswissenschaft. Es bietet den italienischen Originaltext sowie eine deutsche Übersetzung mit Kommentaren, um die Entstehung und Struktur des Gesetzes zu analysieren und eine intensive Auseinandersetzung mit der aufgeklärten Kriminalpolitik zu ermöglichen.