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Udo di Fabio

    26 mars 1954
    Udo di Fabio
    Staat im Recht
    Handbuch des Verfassungsrechts
    Grundgesetz
    Die Weltwirkung der Reformation
    Kultura svobody
    Safeguarding fundamental rights in digital systems
    • Safeguarding fundamental rights in digital systems

      Self-Determination and Competition in the Internet

      Zum Werk Grundrechte gelten auch in der Welt des Netzes. Aber technische Bedingungen und neue Wertschöpfungsmodelle entziehen sich dem privaten und staatlichen Zugriff und erzeugen neue Intransparenz. Was wird mit den Persönlichkeitsrechten, der Freiheit der Presse, was mit den Regeln eines fairen Wettbewerbs? Vorteile auf einen Blick - analysiert Gefahren für die europäischen und deutschen Grundrechte - setzt sich auseinander mit der Rechtsprechung von EGMR, EuGH und BVerfG - thematisiert staatliche Schutzpflichten zur Gewährleistung einer grundrechtlich kompatiblen Digitalverfassung Zielgruppe Für private und öffentliche Medienunternehmen und mit dem Datenschutz- und Medienrecht befasste Juristen.

      Safeguarding fundamental rights in digital systems
    • Kniha soudce německého Spolkového ústavního soudu a profesora veřejného práva na Univerzitě v Bonnu Uda Di Fabio hovoří o základních konstantách západního civilizačního okruhu - především o historicky nejúspěšnější kultuře, která však začíná projevovat známky únavy a ztráty vitality. V současném „klimatu pluralizované libovůle" jsou dle Di Fabia omezovány svobody a státy se stále více musejí spoléhat na sociálněinženýrská opatření. Publikace se podrobně zabývá také postavením a vztahem dvou klíčových prvků identity moderní doby - svobody a rovnosti. Zvláštní pozornost pak autor věnuje postavení náboženských organizací a národu jako politickému společenství. Di Fabio hájí postoje vyplývající z přesvědčení, že Evropská unie není samoúčelnou institucí, ale útvarem, který musí být důkladně promýšlen a podroben účinné právní kontrole. Jeho postoj je proevropský, ale nikoli nekritický. Autor se podrobně věnuje také pojmu státní suverenita, a to i ve vztahu k mezinárodněprávním závazkům ochrany lidských práv.

      Kultura svobody
    • Beck-Texte im dtv, Band 5003 Mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Prof. Dr. Dr. Udo Fabio 51. Auflage 2020 „Am 1. September 1948 versammelten sich im Bonner Museum König die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. In etwa neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. Wider Erwarten war dieser Verfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die überlegene erwiesen hat, Dauer beschieden. Sie überdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurde schließlich zur gesamtdeutschen Verfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands gern zum Anlass für einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommen hätten, teilen den Stolz auf das Grundgesetz.“ (Prof. Dr. Jutta Limbach) Grundgesetz, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention, Protokolle, Verfahrensordnung Europäischer Gerichtshof) Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Parteiengesetz, Petitionsausschussgesetz, Untersuchungsausschussgesetz, Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) idF des Vertrags von Lissabon, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Zur Neuauflage: Die Neuauflage bringt alle im Textband enthaltenen Vorschriften auf den Stand vom 1. März 2020 und berücksichtigt u. a. Änderungen im Grundgesetz zur Regelung der Grundsteuer (ÄndG (Art. 72, 105, 125b) vom 15.11.2019).

      Grundgesetz
    • Handbuch des Verfassungsrechts

      Darstellung in transnationaler Perspektive

      Zum WerkEine moderne Darstellung des deutschen Verfassungsrechts ist nicht mehr denkbar, ohne auf die Wechselwirkungen der nationalen Verfassung mit unions-, europa- und völkerrechtlichen Strukturen einzugehen. Es werden die Schnittstellen und Rangfragen der verschiedenen rechtlichen Ebenen sowie deren gegenseitige Rezeptionen unter Berücksichtigung der historischen und institutionellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert. Von großem Interesse sind dabei auch die Beziehungen der nationalen Verfassungsorgane zu den Organen der EU, des Europarats, der NATO, der Vereinten Nationen etc.Dabei treten die Autorinnen und Autoren aus der gewohnten nationalen Binnenperspektive heraus und beschreiben das deutsche Verfassungsrecht unter Berücksichtigung der Wertungen ausländischer Rechtsordnungen.Das Werk gliedert sich in folgende Abschnitte:Grundlagen (Begriff der Verfassung, Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit im internationalen Mehrebenensystem, Verfassungsrecht als Ausgleichsordnung, Verfassungsentwicklung und -rechtswissenschaft)Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat)Staatsorganisation (Staatsangehörigkeit, Regierungssystem, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, Verfassungsgerichtsbarkeit)Grundrechte (Allgemeine Grundrechtslehren, Menschenwürde, persönliche Freiheit, Gleichheit, Kommunikation, Religion, Gewissen, Ehe und Familie, Wirtschaft und Arbeit)Teilordnungen der Verfassung (Parteien-, Wahl- und Parlamentsverfassung, Finanzverfassung, Medienverfassung, Umweltverfassung, Außen- und Wehrverfassung, Sicherheitsverfassung)Vorteile auf einen Blick das Buch vermittelt eine neue Perspektive auf das deutsche Verfassungsrecht jeder einzelne Beitrag verbindet die Darstellung der grundgesetzlichen Regelungen mit den Konsequenzen, die sich aus der Einbindung der Bundesrepublik in internationale Organisationen ergeben die Entstehung des Werks wurde von einer Gruppe hochrangiger ausländischer Juristen wissenschaftlich begleitet ZielgruppeFür Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Rechtsreferendare und Studierende.

      Handbuch des Verfassungsrechts
    • Staat im Recht

      Mit Kommentaren von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Möllers

      Recht und politische Herrschaft sind funktional ausdifferenzierte eigenlogische Systeme der neuzeitlichen Gesellschaft. In der Institution des Staates werden beide gekoppelt. Die rational entworfene Matrix fur Recht und Gesellschaft ist hier als Ordnungsmodell gleichsam konstituiert. Die neuere uberstaatliche Herrschaftsbildung lockert die strukturelle Kopplung und starkt die Selbstbezuglichkeit des Rechts, fuhrt aber nicht zur Verabschiedung souveraner Staatlichkeit. Das Recht kann sich, wenn es seine Autoritat wahren will, nur begrenzt entstaatlichen. Es bindet sich an den freiheitlichen Verfassungsstaat, der den uberspannenden menschenrechtlichen Achtungsanspruch erfullt und die Unversehrtheit und Friedlichkeit seines Ordnungsraums nach innen und nach aussen wahrt. Die Staatsrechtslehre sollte wieder deutlicher diese Perspektive einnehmen und die Bedingungen des funktional ausdifferenzierten Rechts in ihrem grundlegenden Sinngehalt rekonstruieren, um sie auf neue politische Referenzen in einer multipolaren und digitalen Weltordnung einzustellen. Der Beitrag Udo Di Fabios wird kommentiert, erganzt und mit konzeptionellen Weiterfuhrungen von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Mollers kritisiert.

      Staat im Recht
    • Verfassung und Klimahaftung

      Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung und Drittwirkung von Grundrechten in Zivilrechtsverhältnissen

      Verfassung und Klimahaftung
    • Die Besteuerung von Vermogen und die einmalige Abgabe von Vermogen ist Bestandteil ideologisch genahrter Diskussionen im politischen und vorpolitischen Raum. Mit dieser Studie wird - am Massstab verfassungsrechtlicher Grundsatze und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung - versucht, die rechtlichen Perspektiven des potentiellen Steuergegenstands "Vermogen" und entsprechend zwingende Leitplanken darzustellen. Hierfur wird sowohl die historische Entwicklung der Vermogensteuer in der Bundesrepublik als auch die rechtliche und ethische Diskurse verbindende Frage nach der "Steuergerechtigkeit" aufgeworfen. Die Arbeit verbindet (vermeintliche) Gerechtigkeitsfragen mit einem normativen Leitfaden, den uns das Grundgesetz gibt.

      Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Vermögensteuern und Vermögensabgaben