Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages
Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk.
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